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Die Öffentlichkeit von Religion und ihre Grenzen

Veröffentlicht am 1. Juli 20121. Juli 2012

Mit dem Verbot der Beschneidung hat das Kölner Landgericht eine neue Etappe in der Auseinandersetzung zwischen Religion und Staat ausgelöst. Ich sage ausgelöst, denn der Richterentschluss wird nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Es gibt anders lautende Urteile und damit Rechtsunsicherheit, außerdem ist die Religionsfreiheit ein zu wichtiges Thema, als dass man seine Begrenzung allein dem Landgericht Köln überlassen könnte.

 

Verschiedentlich haben sich Vertreter der betroffenen Religionen Islam und Judentum, dann aber auch des Christentums zu Wort gemeldet. Sie sehen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und genau das ist es: Der Raum der Möglichkeiten, Tradition und Brauch und Gebot zu leben, ist eingeschränkt worden.

 

Dabei ist die juristische Seite einleuchtend: Ein Mensch hat ein Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers, auch Eltern dürfen dort nicht eingreifen.

 

Das Landgericht hat nun der Gesellschaft aufgegeben, die Grenzen neu zu bestimmen. Kann ich einen Menschen vor den Konsequenzen bewahren, in eine Religion hineingeboren zu werden? Wo verläuft diese Grenze genau?

 

Stellen wir uns vor, die nächste Klage beträfe nicht körperliche Schäden, sondern seelische, weil beim Kind im Klassenzimmer ein Kreuz hängt oder im Dorf die Glocken läuten oder in der Straße ein Minarett steht: Ein Mensch zieht vor Gericht, weil er sich psychisch betroffen sieht. Hier werden die Gerichte anders entscheiden, der Mensch ist nicht vollständig vor den Einflüssen der Außenwelt abzuschirmen. Wenn wir Religionsfreiheit dulden wollen, dann müssen wir auch ihre Öffentlichkeit dulden.

 

Hier hilft ein kleiner Seitenblick auf die Debatte um die Religionsfreiheit in den USA. Hier in Europa meist als etwas übertrieben wahrgenommen geht es genau um dies: Dass Religionsfreiheit gilt, da sind sich alle einig. Wogegen sich die Kirchen wehren ist nur die Umdeutung auf Gottesdienstfreiheit. Also: Religion ja, aber nur in dafür vorgesehenen Räumen, sicher verstaut und der säkularen Welt nicht im Wege stehend.

Das geht nicht. Auch nichtreligiöse Menschen werden sich den Anblick von Religion nicht vollständig ersparen können.

 

Das bringt uns zurück zum Urteil: Wir werden debattieren müssen, wie Religion in einem Rechtsstaat ihre Sitten, Gebräuche und Gebote leben können. Auch die Religionen, in diesem Fall das Judentum und der Islam, werden ihre Praxis diskutieren müssen, wie es ja auch bereits passiert. Den Religionen im öffentlichen Raum wird nicht erspart bleiben, dass sie sich – dass wir uns – die Frage stellen, was wirklich zur Religion dazu gehört und wie wir unseren Glauben in der modernen Öffentlichkeit leben wollen und können.

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Kategorien Allgemein
Schlagwörter Beschneidung, Gebot, Islam, Judentum, Landgericht, Religion, Säkularisierung, Staat

6 Kommentare zu “Die Öffentlichkeit von Religion und ihre Grenzen”

  1. Marie-Thérèse Jeker-Indermühle sagt:
    1. Juli 2012 um 12:42 Uhr

    In diesem Zusammenhang:
    Wie sehen Sie die Frage der Gleichberechtigung der Geschlechter (Genderfrage) in der grössten Glaubensgemeinschaft der Welt, speziell die Frage des Zugangs der Frauen zu kirchlichen Ämtern und somit – in der derzeitigen Verfasstheit unserer Kirche – die Möglichkeit von Frauen zur Mitbestimmung in der römisch katholischen Kirche?
    Marie-Thérèse Jeker- Indermühle, Basel

    Antworten
  2. F. M. sagt:
    1. Juli 2012 um 14:29 Uhr

    Zitat: Also: Religion ja, aber nur in dafür vorgesehenen Räumen, sicher verstaut und der säkularen Welt nicht im Wege stehend./Zitat

    Gilt das nicht auch umgekehrt? Säkularer Staat oder laizistischer Staat, ja gerne, aber bitte nur dort, wo die Kirche es erlaubt? Bitte nicht am Karfreitag, bitte nicht am Sonntag (übrigens überhaupt kein Problem in „god’s own country“ den ganzen Sonntag beim einkaufen zu verbringen und das JEDEN Sonntag) und bitte vor allem nicht beim Religionsunterricht und bei der Kirchensteuer.
    Eltern können noch nicht einmal ihre Kinder vom Religionsunterricht abmelden; da sind, bis zur Religionsmündigkeit, die Elternrechte den Kirchenrechten völlig unterlegen.

    Und kann eine Entscheidung FÜR eine Religion nicht viel wirksamer von Erwachsenen erfolgen? Dann gäbe es auch kein Problem mit der Beschneidung.
    Aber die Angst ist halt nicht aus den Köpfen zu kriegen, dass es dann für eine wirksame Katechese oder Mission viel zu spät ist.
    Ist es nicht, wenn man glaubwürdig ist und es richtig macht. Zwei Probleme, die bei der heutigen Situation der katholischen Kirche unlösbar sind.

    Antworten
  3. Roland Ruckstuhl sagt:
    5. Juli 2012 um 08:30 Uhr

    Wir haben das Schächten verboten, auch dies greift in die Religionsfreiheit ein. Wir tun’s trotzdem und es ist gut so. Auch Beschneidungen sollten verboten werden. Früher machte dies eher noch Sinn (Hygiene) Heute ist das bei uns nicht mehr so. Religionsfreiheit ist ein wichtiges gut. Mir scheint aber manchmal, dass auch sehr Provoziert wird. Die religiösen Spannungen nehmen zu, während die Religion für den Einzelnen an Bedeutung verliert. Ein Dilemma. Da braucht es kluge Leute, die die Klippen umschiffen. Und: In den USA ist Jesus schon lange eine Marke, die an den Mann gebracht werden soll. Das ist zum Teil einfach nur noch widerlich. George W. Bush hat dem Christentum enorm geschadet und die Erweckungprediger und andere Scharlatane auch. Dann kommen noch die Missbrauchsfälle dazu, den Terrorismus… Religion ist in einer schweren Krise! Wir müssen wieder Licht sein für die Welt. Fangen wir bei uns an!

    Antworten
  4. Stefan Wehmeier sagt:
    7. Juli 2012 um 15:35 Uhr

    1. Jeder, der den Erkenntnisprozess der Auferstehung noch nicht durchlaufen hat, ist religiös, unabhängig von „Glaube“ (Cargo-Kult) oder „Unglaube“ (Ignoranz).
    2. Alle religiösen Menschen sind wahnsinnig.
    3. Der Wahnsinn ist in der Regel umso größer, je höher die „gesellschaftliche Position“; insbesondere „Spitzenpolitiker“ und „Geistliche“ sind komplett unzurechnungsfähig.

    http://opium-des-volkes.blogspot.de/2011/07/die-ruckkehr-ins-paradies.html

    Antworten
    1. Pater Hagenkord sagt:
      7. Juli 2012 um 15:42 Uhr

      Aha. Und was für eine Aussage sollen diese Plattitüden haben?

      Antworten
  5. AM sagt:
    7. Juli 2012 um 15:44 Uhr

    Die Entscheidung kann man nicht so oberflächlich abtun,  oder in einen Topf der „säkularen Gesellschaft“ und „Freiheitsberaubung der Religion“  reinwerfen. Wie wäre es mit der Frage nach einer rechtzeitigen Aufklärung innerhalb der Glaubensgemeinschaft? In diesem Artikel spricht man darüber.

    http://www.christ-in-der-gegenwart.de/aktuell/artikel_html

    „(…) Die Religionen – einschließlich des Christentums – neigen dazu, sich trotz mancher Reformbemühungen von einem starren Traditionalismus leiten, gefangen nehmen zu lassen. Aufklärerische Einsichten werden oftmals derart lange verweigert, bis es fast nicht mehr geht. Zweifellos ist die Beschneidung – ähnlich wie das Schächten von Tieren – mit archaischen, mythologischen, magischen Gottesvorstellungen und entsprechendem Opferverständnissen verbunden. Diese haben in einem naturwissenschaftlich geprägten Glaubens- und Weltverständnis jedoch radikal an Bedeutung und Nachvollziehbarkeit verloren.

    Abschied vom Menschenopfer(…)“

    Die Religion und der Glaube sind sehr sensiblen Themen. Auch wenn jemand langsam in seinem Glauben zu der weltlichen Ansicht selbst kommt, kann fuer eine bewusste selbständige Entscheidung zu spät sein. M.E. nach ist der Staat berechtigt solche  Urteile auszusprechen.  Die Entscheidungsträger sind auch gegenüber des eigenen Gewissens verantwortlich.

    Antworten

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