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Kulturen, Kirchenrecht und Kinderschutz: Worüber die Konferenz spricht

Veröffentlicht am 23. Februar 2019
Ergebnis der Konferenz: Sprechen über Kinderschutz und Missbrauch Ein sehr aufmerksamer und präsenter, wenn auch stiller und nachdenklicher Papst war während der gesamten Konferenz zu beobachten

Der dritte Tag, der Tag der letzten drei Beiträge bei der Konferenz, an diesem Tag stehen auf dem Programm eine Ordensoberin aus Nigeria, Kardinal Marx und eine mexikanische Journalistin (die beim Veröffentlichen dieser Zeilen noch nicht gesprochen hat). Transparenz war das Thema, aber natürlich schwang immer auch schon die Frage mit, was das Ergebnis der Konferenz sein wird. Was folgt aus der Konferenz?

Unvollständig von mir hier einige Dinge, die ich selber als die roten Fäden wahrgenommen habe. Erstens ist die Einsicht angekommen, dass es ich bei Missbrauch nicht um ein westliches Problem handelt. Noch zu Beginn der Konferenz haben sich einige Bischöfe so gegenüber Medien geäußert. Das gebe es nicht, andere Dinge wie Hunger und Krieg seien so predominant dass man keine Zeit für solche Dinge habe, und so weiter. Diese Stimmen höre ich nicht mehr.

„Kultur des Schweigens“

Es gebe eine „Kultur des Schweigens“, die oft Grund dafür sei, dass man in den eigenen Kulturen nicht darüber rede. Das Abschieden auf den „Westen“ helfe dieser Kultur, so einer der Bischöfe in einem Kurzbeitrag.

Deswegen muss sich die ganze Kirche dem stellen. „Wir“, wie Schwester Veronika es genannt hat, sich selbst einbeziehend. Alle.

Daraus muss dann zweitens eine Beteiligung aller folgen. Diese Einsicht wird immer wieder genannt, aber vorsichtig, man weiß halt nicht, was das genau heißt. Autorität in der Kirche ist ein heißes Eisen, trotz allem. Frauen und Laien sollen einbezogen werden, den konkretesten Vorschlag hat Kardinal Blase Cupich dazu gemacht, das darf jetzt nicht schon wieder versickern. Und es reicht auch nicht eine symbolische Einstellung von Frauen in Entscheidungspositionen in Bistümern bei uns. Da muss mehr passieren.

Ergebnis der Konferenz

Drittens gibt es nicht die eine Lösung für alles. Die Kulturen sind zu verschieden, als dass es die eine Lösung gäbe. Viele haben in den vergangenen Tagen verlangt, der Papst solle quasi mit einem Federstrich jetzt alles ändern. Und ihm damit implizit vorgeworfen, er würde nicht genug tun.

Das geht leider so nicht. Außerdem führt der Papst nicht über Machtworte, auch wenn das einige gerne hätten. Weder in die eine noch in die andere Richtung. Das ist anstrengend, aber nachhaltiger.

A proposito die eine Lösung: was es trotz aller Verschiedenheit doch geben muss sind klare Verfahren in der Kirche. Absprachen und Regeln, kurz das Kirchenrecht muss hier funktionieren. Und eingehalten werden.

Viele Formen von Missbrauch

Fünftens kam immer wieder durch, dass es noch viel mehr Formen von Missbrauch gibt, als den Missbrauch an Minderjährigen. Auch das muss auf den Tisch. Alles gründet im Missbrauch von Macht, da muss die Kirche ran.

Einige Kommentatoren haben zu Beginn der Konferenz an das Jahr 2010 erinnert, als ein prominenter und wichtiger Kardinal auf dem Petersplatz Papst Benedikt öffentlich ansprechend behauptet hat, das seien alles Verleumdungen. Die Zeiten sind vorbei. Viele Dinge sind nun weltkirchlich auf dem Tisch. Einige habe ich hier genannt.

Jetzt bitte muss das konkret werden.

 

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Kategorien Allgemein, Die deutschsprachige Kirche, Franziskus, Glaube und Gerechtigkeit, Kirche und Medien, Rom, Vatikan
Schlagwörter #PBC2019, Kinderschutz, Konferenz, Missbrauch, Papst Franziskus, Schutz, Vatikan

9 Kommentare zu “Kulturen, Kirchenrecht und Kinderschutz: Worüber die Konferenz spricht”

  1. HJB sagt:
    23. Februar 2019 um 13:40 Uhr

    “Jetzt bitte muss das konkret werden.”
    Richtig …

    Ich habe in dieser Woche einen Artikel in einem nicht-kirchlichem Medium gelesen, in dem die Einschätzung formuliert wurde: Es geht (letztendlich auch) um die Glaubwürdigkeit von Papst Franziskus.
    Diese Einschätzung muss ich leider teilen. Ein Papst muss sich – in dieser wichtigen und für die Kirche essentiellen Frage – durchsetzen können … in seiner Kirche. Auch wenn ihm das – und scheinbar ist das der Fall – alles andere als leicht gemacht wird. Dann muss es halt – notfalls auch eine Vielzahl – persönliche Opfer geben … auf höchsten Positionen und bei den personellen Aufgabenbesetzungen in der Kirche …

    Antworten
  2. mig sagt:
    23. Februar 2019 um 14:40 Uhr

    Habe leider keine Zeit gefunden, in die verschiedenen Beiträge reinzuschauen. Aber was Kardinal Marx gesagt hat, werde ich mir wohl noch genauer anschauen.

    Mir kam heute morgen nur ein amüsanter Gedanke:

    Vielleicht wäre es am besten gewesen, wenn die Vorträge total langweilig und uninteressant gewesen wären; und den Teilnehmern selbstverständlich ihre Smartphones abgenommen worden wären.

    Und die Teilnehmer dann die 3 Tage über neben Däumchendrehen und Vier gewinnt auf Karopapier spielen als einzige Beschäftigung gehabt hätten, sich die vom Papst am Anfang vorgelegten Punkte wieder, wieder und wieder zu lesen, bis sie sie in und auswendig kennen.

    “Daraus muss dann zweitens eine Beteiligung aller folgen. Diese Einsicht wird immer wieder genannt, aber vorsichtig, man weiß halt nicht, was das genau heißt.”

    Stimmt, das bleibt meist unklar.

    Z. B. würde ich vermuten, dass eine Beteiligung “aller” eben aus Sicht einiger gerade nicht die Beteiligung von denen da:
    https://betterchurchgovernance.org/

    “our missioN

    (1) Investigate abuse and corruption in the leadership of the Catholic Church,

    (2) Communicate evidence in order to hold complicit leaders accountable and identify credible allegations,

    (3) Support honesty, clarity, and fidelity in Church governance, and

    (4) Restore trust between the laity and the clergy. ”

    einbeziehen, obwohl es sich um Laien handelt, die den eigenen Behauptungen nach Missbrauch und Korruption offen legen wollen. Die gehören dann z. B. so wie vielleicht Karidnal Cupich es verstehen würde eher nicht zu “alle”.

    Antworten
  3. Eva sagt:
    23. Februar 2019 um 18:32 Uhr

    Wie wird Papst Franziskus die Bischöfe bestrafen, die zugegeben haben, dass sie bei Verdacht auf Missbrauch nicht adäquat reagiert haben; denn das ist es ja, was die Opfer fordern.

    Antworten
    1. mig sagt:
      23. Februar 2019 um 21:33 Uhr

      “Wie wird Papst Franziskus die Bischöfe bestrafen, die zugegeben haben, dass sie bei Verdacht auf Missbrauch nicht adäquat reagiert haben”

      Gerade die zu bestrafen, die es zugeben, ist nicht unbedingt der Transparenz förderlich. Man sollte vor allem die bestrafen, die es nicht zugeben und denen man es nachweisen kann.

      Abgesehen davon:
      http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/papst-franziskus-soll-von-missbrauch-in-chile-gewusst-haben-a-1192055.html

      wäre das dann der Vollständigkeit halber auch zu untersuchen und wenn Bischöfe bestraft werden, die unzureichend reagiert haben, dann sollte das für jeden Bischof gelten, dem man das nachweisen kann (Nein, einen Spiegel-Artikel sehe ich nicht als Nachweis; siehe Relotius).

      Antworten
  4. KDH sagt:
    23. Februar 2019 um 21:12 Uhr

    Wenn uns etwas an der Kirche liegt und wir diese Institution für nützlich halten, dann müssen auch wir etwas tun
    und nicht nur auf die Bischöfe schauen. Wir müssen den Papst unterstützen, indem wir seinen Forderungen
    bei jeder Gelegenheit Nachdruck verleihen – bei jeder Begegnung mit jedem Vertreter der Kirche. Wir müüsen
    flankierend den Druck “von unten” erzeugen, indem wir einen Sturm der Entrüstung entfachen.
    Macht kann sich nur entfalten (oder erhalten), wo die Schäfchen willig zur Schur trotten.

    Antworten
  5. Rosi Steffens sagt:
    25. Februar 2019 um 05:55 Uhr

    Ich habe mich die vergangenen Tage mit der Konferenz zum Schutz Minderjähriger beschäftigt und dafür auch die diversen Angebote auf Vatican News in Anspruch genommen sowie die Aussagen der Opfer von Missbrauch, die online zugänglich waren, wahrgenommen. Auch habe ich mich mit den Beiträgen aus der Presse konfrontiert und dementsprechend bin ich zu folgendem Schluss gekommen:

    Mir persönlich ist die Betroffenheit aufgefallen, die sich über die Beträge innerhalb der Konferenz vermittelt hat in der es grundsätzlich darum ging den Opfern zuzuhören, sich ihnen zuzuwenden und auch die Frau als tragendes Element anzuerkennen, das für die Mutterliebe in der Kirche unerlässlich ist.

    Gerade der Beitrag von Linda Ghisoni hat mich mitgenommen, denn sie hat die Würde angesprochen und dabei die Opfer in den Vordergrund gestellt, aus einer Position heraus, die Einfluss ausüben kann. Ihre Worte haben dazu beigetragen mich als Frau mit dem zu versöhnen, was sie in ihr Amt berufen hat.

    Ich finde das sind Wahrnehmungen, die sich über die Zeit ihrer Umsetzung durchaus sehen lassen können, sodass auch ersichtlich wird warum wir uns weiter für die Kirche einsetzen müssen. Sie erhebt sich aus dieser Haltung heraus in eine neue Struktur hinein, die sich über alle ihre Glieder organisiert, verwaltet und gemeinsam pilgert. Allein dieses Wort „pilgern“ verursacht in mir ein Wohlgefühl aus der Gemeinschaft heraus, die mich weiter für ein Leben hoffen lässt, das ich persönlich mir ohne Kirche nicht vorstellen kann.

    Gerade für Deutschland hat Kardinal Marx ausgeführt, was der Kirche fehlt und wodurch man diesen Verlust ausgleichen kann. Ich wurde von dieser Konferenz mitgenommen und das empfinde ich als sehr positiven Aspekt.

    Antworten
  6. Petrus sagt:
    28. Februar 2019 um 08:59 Uhr

    Der Mißbrauch, und das Kirchenrecht.

    Ich hatte mich gewundert, dass ab und zu von “Aktenvernichtung” die Rede war, und dachte mir: so was macht man doch nicht!

    Nun habe ich mich schlau gemacht: (jährliche) Aktenvernichtung ist im Zusammenhang mit kirchlichen Strafprozessen, Mißbrauch betreffend, gemäß kirchlichem Recht Vorschrift(!)

    CIC can. 489, § 2.

    “Jährlich sind die Akten der Strafsachen in
    Sittlichkeitsverfahren, deren Angeklagte verstorben sind
    oder die seit einem Jahrzehnt durch Verurteilung
    abgeschlossen sind, zu vernichten; ein kurzer
    Tatbestandsbericht mit dem Wortlaut des Endurteils ist
    aufzubewahren.”

    Damit wird eine nachträgliche detaillierte Auswertung des Sachverhalts in “Altfällen” (die MHG-Studie geht z. T. bis 1946 zurück) verunmöglicht.

    Antworten
    1. mig sagt:
      28. Februar 2019 um 11:30 Uhr

      Man sollte hier allerdings nicht unbedingt böswillige Vertuschungsabsichten unterstellen, denn ein Vernichten von Akten, wenn der Fall 10 Jahre abgeschlossen ist und/oder der Beschuldigte ohnehin tot ist, ist auch zwecks Vermeidung von großen Aktenlagern unter Umständen sinnvoll.

      So sind z. B. die vergleichbaren Aufbewahrungsfristen für Akten in Strafsachen bei Gerichten und Staatsanwälten in Baden Würtemberg meist zwischen 5 und 30 Jahren nach Abschluss des Verfahrens:
      https://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/49891/ordentliche_gerichtsbarkeit.29612.pdf

      Man würde also z. B. genauso Mühe haben den Umgang mit bestimmten Straftatbeständen in BaWü in den Jahren vor 1980 haben, weil die zugehörigen Akten auch zu einem erheblichen Teil vernichtet worden sind.

      Heißt aber nicht, dass die Kirche die Vorschrift nicht anpassen sollte, weil – wie Sie richtig feststellen – jetzt doch Sinn darin gesehen wird auch Jahrzehnte später auf entsprechende Akten zugreifen zu können.

      Antworten
  7. Petrus sagt:
    28. Februar 2019 um 12:25 Uhr

    tja, mig –

    die Aktenvernichtungsvorschrift im Kirchenrecht betrifft _ausschließlich_ “Sittlichkeitsverfahren”. Andere Aktenvernichtungsvorschriften gibt es im CIC nicht. Ich unterstellte und unterstelle keine böswilligen Vertuschungsabsichten, wundere mich aber schon sehr über diese “Spezialvorschrift”.

    Antworten

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