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Schlagwort: Australien

Selbstkritik

Veröffentlicht am 30. Mai 2021
„Das Feuer entfachen“ „Das Feuer entfachen“: Logo des Plenarkonzils in Australien

In Australien geht es jetzt los. Das Dekret ist unterschrieben, ein Plenarkonzil ist auf dem Weg. Lokale Synodalität, ganz nach Umständen und Anliegen. Damit gibt es eine weitere Pflanze auf diesem ganz besonderen Acker. „Das Feuer entfachen“ ist das Thema, Feuer-Metaphern passen ja immer gut in der christlichen Religion.

Auch dort gibt es schon eine Reihe von Papieren zur Vorbereitung, die steigen direkt ein, wenn bei genauer Lektüre ganz anders als der Synodale Weg hier bei uns oder etwa die Eelam-Vorbereitungen in Lateinamerika. Aber das ist ja gut so, es soll ja lokal sein.

„Das Feuer entfachen“

Au deren Webseite gibt es aber gleich auch noch andere Materialien, etwa für Schulen und Gruppen, hier könnten wir in Deutschland vielleicht noch was lernen.

Immer mehr Versionen und Versuche in Sachen Synodalität werden gestartet. Um dann hoffentlich – was die Methode angeht – in einem ersten Wurf 2023 im Vatikan in einer großen Synode zusammen gebunden.

Auf die Groß-Synode 2023 hin

Hören steht ganz oben auf der Liste der Verben, die Hauptbestandteil dieser Prozesse sein sollen. Leider ist das ein innerkirchliche ziemlich inflationär gebrauchtes Wort, es gilt deswegen genau aufzupassen, ob wirklich zugehört wird. Gerade in der Debatte um Missbrauch und dessen Aufarbeitung – oder Vertuschung – wurde zu viel von Seiten von Autoritäten von hören geredet, ohne dass das dann auch getan wurde.

Immer mehr drängt sich mir deswegen ein anderes Wort auf, das dazu gehören muss, damit das Hören auch wirklich wirksam wird: Kritik. Und da vor allem Selbstkritik. Zur Synodalität gehört Kritikfähigkeit dazu, sonst wird das nichts. Betende Urteilskraft habe ich das mal genannt, dort gehört die Kritik hinein. Denn das alles hat viel mit Heiligem Geist zu tun.

Betende Urteilskraft

Es reicht nicht, dass kirchliche Apparate und Bischofskonferenzen, oder auch der Vatikan, sich fürsorglich eines Themas annehmen und dieses dann in pastoralen Texten verklingt. Wir müssen lernen, zu kritisieren, und das immer auch auf uns selbst gerichtet.

Die Zeit glatter Abläufe kirchenbürokratisch-theologischer Prozesse ist vorbei. Deswegen hoffe ich ja immer noch, dass am Ende des Synodalen Wegs in Deutschland nicht nur Papiere stehen werden, die abgewogen und abgestimmt sind, sondern dass es auch andere Ergebnisse gibt, die in gutem und kritischem Sinn über den Status Quo hinaus weisen.

Kategorien Allgemein, Bischofssynode, Die deutschsprachige Kirche, Franziskus, Glaube und Vernunft, Kirche und Medien, Spiritualität / Geistliches LebenSchlagwörter Australien, Bischöfe, katholisch, Kirche, Kritik, synodaler Weg, SynodalitätSchreiben Sie einen Kommentar zu Selbstkritik

Nach 400 Tagen im Gefängnis

Veröffentlicht am 8. April 20208. April 2020
Missbrauch und Kirchenführung Kardinal Pell beim Weltjugendtag in Madrid. Foto: flickr.com

Kardinal George Pell ist frei. Nach einem langen und komplexen Gerichtsverfahren in allen Stufen steht fest, dass das gefällte Urteil „schuldig“ keinen Bestand hat. So hat es einstimmig das höchste Gericht des Landes entschieden. Das Ganze lässt viele Fragezeichen zurück. Der Prozess ist nun beendet. Von einem Rechtsstaat, bei allen Komplikationen. Aber das Thema Missbrauch und Kirchenführung bleibt uns erhalten.

Das missliche an der Causa Pell war und bleibt, dass es neben allem anderen auch ein symbolischer Prozess war und ist. Alle Seiten haben es so betrachtet. Die Betroffenen schreien auf, weil sie einen Missbrauchstäter frei aus dem Saal gehen sehen. Die Pell-Verteidiger sprechen davon, dass hier ein Mann für eine ganze Kirche verfolgt worden sei.

Missbrauch und Kirchenführung

Was Schuld und Unschuld angeht, habe ich in dieser Causa immer noch keine Meinung. Es gilt, den Rechtsstaat zu respektieren, aber persönlich hätte ich kein Urteil fällen wollen. Nicht nur, weil ich nicht alle Umstände genau kenne. Sondern einfach, weil es wahnsinnig schwer ist, aus der Ferne genau sagen zu können, was passiert sein könnte oder passiert ist. Aber trotzdem finde ich können wir einige Fragen auch hier stellen, im Anschluss an das Verfahren Pell.

Erstens: Der Missbrauch hat tiefe Furchen der Zerstörung gezogen in den Leben derer, die damit zu tun bekommen haben. Bei den Betroffenen, den Überlebenden zu allererst. Bei deren Familien, Freunden. Und er war und ist für viele immer noch unaussprechlich. Nicht alle können darüber reden, und das gilt es zu respektieren. Um so wichtiger ist es, den Betroffenen und Überlebenden zuzuhören, vor allem weil sie es immer noch schwer haben, Gehör zu finden.

Der Gerichtsprozess in Australien hat einmal mehr vor Augen geführt, wie schwer das ist. War das plausibel? Überhaupt möglich? Verbirgt sich dahinter eine Geschichte? Wann ist Zweifel angebracht und erlaubt? Wie gesagt, aus der Ferne kann und sollte man das nicht beurteilen. Sondern vor Ort zuhören und hinschauen.

Fernurteile verbieten sich

Zweitens: Symbolische Debatten und juristische Entscheidungen bzw. Prozesse passen nicht zusammen. Jemand kann noch nicht schuldig gesprochen werden, nur weil er angeklagt wird. Das ist oft schwer auszuhalten, siehe Pell, siehe aber auch andere Fälle. Die Zerstörung im Leben der Betroffenen ist real, die Feststellung der Schuld aber von vielen Hürden geschützt, so scheint es. Da ist ein Ungleichgewicht, das nicht einfach auszuräumen ist. Und das nicht durch Symboldebatten aufgelöst wird, so hart das klingt.

Drittens: Kardinal Pell steht für das Thema Verantwortung. Deswegen war und ist er auch eine symbolisch aufgeladene Figur. Es ging nie nur um die konkreten Geschichten – ich korrigiere: im Prozess schon, aber in der Beobachtung nicht – sondern es ging immer auch um die Verantwortungsträger in der Kirche, die es nicht gewesen sein wollen. Und den Zorn und das Unverständnis darüber.

Das dürfen wir nicht herunter spielen. Das ist da und bleibt. Spektakuläre Fälle wie Kardinal Theodore McCarrick in den USA oder jetzt Kardinal George Pell sind aber nicht die Regel, Wegschauen, Vertuschen und Herunterspielen gab es und – leider – gibt es auf allen Ebenen. Der Wunsch, endlich auch einen Großen und Mächtigen „dran“ zu kriegen ist verständlich, es bleibt aber trotz alledem ein Weg der kleinen Schritte.

Das Thema Verantwortung

Der Frust bei vielen über den Freispruch bzw. die Aufhebung des Urteils ist verständlich. Aber es ist ein rechtsstaatlich gefallenes Urteil. Es bleibt die Aufgabe der Kirche, das letzte Thema – das Thema der Verantwortung – dabei nicht an die Seite zu legen. Es sind nämlich nicht nur die gerichtlich zu entscheidenden konkreten Geschichten, es sind vor allem die systemische Ermöglichung und die Vertuschung und das Herunterspielen, die uns als Aufgabe bleiben. Die oft nicht gerichtlich zu klären sind. An denen Kirche aber gemessen wird und weiter werden wird.

Ich würde mich sogar vorsichtig zu der Aussage tendieren, dass die Missbrauchsdebatte überhaupt nicht über Prozesse zu klären ist. Einzelne Geschichten sehr wohl, wo es möglich ist muss Recht gesprochen werden. Aber das hat halt auch seine Grenzen.

Aber die Debatte ist weiter. Über Justiziables hinaus. Die australische Kirche hat ja auch sofort in diesem Sinne reagiert: Das Ende des Prozesses gegen Kardinal Pell bedeute nicht ein Nachlassen und so weiter. Der Missbrauch wächst auf einer Kultur, die es aufzudecken gilt. Und die es abzuschaffen gilt. Verantwortliche müssen Verantwortung tragen, aber auch wir alle müssen uns eingestehen, dass wir eigentlich auch nicht genau hinsehen wollen. Einige spektakuläre – und ferne – Fälle wären uns lieber. Dem ist aber nicht so. Missbrauch ist um uns herum, dem müssen wir ins Auge sehen.

Immer noch und immer weiter.

.

  • Nachtrag am 8. April, 19.40 Uhr: ich lasse zu diesem Text keine Kommentare mehr zu.

 

Kategorien Allgemein, Geschichte, Glaube und Gerechtigkeit, Kirche und Medien, Neulich im Internet, VatikanSchlagwörter Australien, Freispruch, George Pell, Kardinal, Kirche, Missbrauch, Verantwortung16 Kommentare zu Nach 400 Tagen im Gefängnis

Die causa Pell

Veröffentlicht am 6. Juni 2019
Missbrauch und Kirchenführung Kardinal Pell beim Weltjugendtag in Madrid. Foto: flickr.com

Kardinal George Pell in Handschellen vor Gericht: seit einigen Tagen läuft das Revisionsverfahren nach seiner Verurteilung, am Donnerstag ging die zweitägige Anhörung zu Ende. Eine Entscheidung steht noch aus, das kann noch dauern. Der Prozess wurde immer auch in den Medien geführt, George Pell und die Medien, diese Geschichte ist auch noch nicht vorbei.

Es gibt drei mögliche Ausgänge des Verfahrens: Freiheit für Pell, ein neues Verfahre oder Bestätigung des Urteils. Und es gibt je nach Ausgang auch noch die Möglichkeit einer weiteren Instanz. Ganz gleich wie der Ausgang  aussieht, es werden niemals alle zufrieden sein können, zu hoch waren die Wellen während der vergangenen Jahre geschlagen.

George Pell und die Medien

Es war und ist nicht einfach für die Kirche in Australien, erstens weil Kardinal George Pell nicht der einzige war und ist, der sich mit Vorwürfen konfrontiert sah und sieht, sondern auch weil er immer auch so etwas wie eine Symbolfigur für diese Krise in Australien war.

Symbolfigur Pell

Symbol ist Pell aber auch in seiner Bedeutung für das Pontifikat von Papst Franziskus. Einerseits stand er für die saubere Aufarbeitung der finanziellen Angelegenheiten des Vatikan, robust im Auftreten und ohne falsche Rücksichtnahme. Er gehörte zu den engsten Beratern des Papstes.

Andererseits war er auch ein öffentlicher Kritiker der Linie von Franziskus, seine Vorwürfe gegen die Familiensynode waren laut und deutlich, auch hier sein robuster Stil, wenn ich das mal so sagen darf.

Der Prozess um ihn hat Papst Franziskus sein Amt sicherlich nicht einfacher gemacht.

Vielleicht Grund, einen Moment zurück zu denken. Es ging um Missbrauch. An zwei Jungen, ein Missbrauch der lange her war und auf den Drogenmissbrauch und dergleichen folgten, es war also nicht einfach für das eine überlebende Opfer, sich genau zu erinnern.

Komplexer Prozess

Der erste Prozess war deswegen auch gescheitert, die Jury konnte sich nicht einigen, Journalisten sprachen von 10 zu 4 Stimmen (für Pell). Der zweite Prozess ging dann in genau die andere Richtung und endete in einem Schuldspruch. Das alleine zeigt, wie schwer es ist, ein solches furchtbares Ereignis rechtlich und öffentlich zu bewerten.

Meinen Respekt für alle, die sich damit auseinander setzen und die es nach all den Jahren probieren, das Recht durchzusetzen. 

Respekt für das Rechtssystem

Einen der besten Artikel dazu hat Austen Ivereigh geschrieben, noch vor dem Beginn des Revisionsverfahrens. Ausgewogen und sehr nachdenklich. Die Lektüre lohnt. Er trifft auch meine eigenen Fragen sehr gut, ich war mir nie sicher, was ich dazu denken sollte.

Zum einen passte da irgendwie nicht alles zusammen, die Geschichte und die Beweise klangen in meinen Ohren komisch, nicht schlüssig. Auf der anderen Seite wissen wir, wie schwer es Opfer haben, für glaubwürdig gehalten zu werden. Alle Prozess-Beobachter haben aber die Glaubwürdigkeit des Opfers deutlich betont, und beides – die Widersprüchlichkeit der Geschichte und die Glaubwürdigkeit des Opfers – standen im Gegensatz zueinander. Was den Prozess so schwer gemacht hat.

Opfer haben es immer noch schwer, gehört zu werden

Schwierig fand ich die gesamte Zeit über die Perspektive vieler Beobachter. Zum einen schien entweder klar, dass er schuldig sei, sein muss: Pell, Symbolfigur für die Täter in Australien und für das Vertuschen.

Die andere Haltung war die, dass Pell ein Märtyrer sei. Zumindest innerkirchlich und im angelsächsischen Raum gab es da kaum Zwischentöne.

Aber auch bei uns war es nicht ganz einfach. Das Gericht – wir erinnern uns – hatte eine so genannte „suppression order“ erlassen, es durfte also während des Prozesses nicht berichtet werden. Und es gibt nun auch Prozesse gegen Journalisten, die dagegen verstoßen haben sollen.

Das Verbot, zu berichten

Ein Angriff auf die Pressefreiheit sei das gewesen, habe ich immer wieder gelesen. Aber ganz gleich, wie man dieses Bericht-Verbot einschätzt, es ist Teil des Rechtssystems, das George Pell zur Verantwortung gezogen hat. Australien ist ein Rechtsstaat und von hier aus darüber den Stab zu brechen hatte immer einen etwas schalen Beigeschmack.

Zumal der Fall so schwierig war. Medien sind immer „teilnehmende Beobachter“, sie verändern durch die Arbeit das, worüber sie berichten. Das geht auch gar nicht anders. Aber in diesem Fall wollte der Richter das so weit wie möglich ausschließen. Das war zum Wohl des Opfers – für einen richtigen Prozess – zum Schutz der Rechte des Angeklagten und für einen sicheren Ablauf des Verfahrens.

Ein sicherer Ablauf des Verfahrens

Sich an solch ein Verbrechen zu erinnern ist nicht so einfach, wie uns die Erfahrung und die vielen Geschichten der vergangenen Jahre gelehrt haben. Das unter den Scheinwerfern der Öffentlichkeit zu tun und auf der ganzen Welt begutachtet und bewertet zu werden, genau das wollte der Richter ausschließen.

Aber nicht die Pressefreiheit war hier das Opfer. Sondern der Mann, der von einer Vergewaltigung berichtete und – weil im ersetzen Prozess die Jury sich nicht einigen konnte – das gleich zwei Mal. Und ein zweites Opfer, das nicht mehr sprechen konnte, weil dieser Mann schon verstorben ist. Das waren die Opfer.

Das waren die Opfer

Was die Auswirkungen jetzt für die Kirche in Australien bedeuten, das kann ich und will ich von hier aus nicht beurteilen, der Artikel von Austen Ivereigh gibt eine gute Perspektive. Wir werden sehen, wie die Kirche, wie die Glaubenden, wie die Medien, wie die Öffentlichkeit damit umgehen.

Es gibt aber Dinge, die wir aus dem Verfahren lernen können. Erstens, dass es nicht einfach ist, Opfern und Überlebenden von Missbrauch vor Gericht Recht zu verschaffen. Jeder Fall ist einzeln, dauert, hängt an der Glaubwürdigkeit und der Beweislage. Vorverurteilungen von Angeklagten helfen nicht, ebensowenig wie das Gegenteil. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht, wenn man auf die manchmal doch sehr vereinfachenden Berichte der vergangenen Jahre blickt.

Vertrackt

Zweitens steht hier nicht das Pontifikat von Papst Franziskus vor Gericht. Die Versuchung ist groß, jetzt die Reform oder Teile der Reform für gescheitert zu erklären. Kardinal Pell hat ja nie seinen Job im Vatikan aufgegeben, deswegen war jede Pell-Geschichte auch immer einen Vatikan-Geschichte. Das ist medial verführerisch, trifft aber nicht den Kern des Verfahrens.

Drittens können wir lernen, wie wichtig es ist, die Dinge nicht auf sich beruhen zu lassen. Missbrauch ist ein Verbrechen und zerstörerisch. Und wer Missbrauch erleben musste, der steckt in einer vertrackten Situation. Das für Dritte – Richter, Geschworene – klar zu bekommen ist schwer. Um so wichtiger ist es, da nicht nachzulassen.

Nicht nachlassen

Viertens – und hierfür kann Pell nun tatsächlich eine Symbolfigur sein – lernen wir dass Missbrauch eben nicht im luftleeren Raum stattgefunden hat und stattfindet und dass sowohl der Missbrauch wie auch die Aufklärung und die Rechtsprechung Auswirkungen haben. Auf die ganze Kirche, ob die will oder nicht.

Die Täter haben neben den Menschen, die sie missbraucht haben, eben auch die Kirche geschädigt. Und die und wir alle müssen damit klar kommen. Und das wird dauern. Und das ist kompliziert, das hat uns der Pell-Prozess mehr als deutlich vor Augen geführt.

Mit dem Ausgang dieses Verfahrens entscheidet sich nur dieses Verfahren, nichts anderes. Sorgfalt, Ausdauer, Differenzierung, das alles darf nicht nachlassen, ob George Pell nun schuldig gesprochen bleibt oder nicht.

 

Kategorien Allgemein, Geschichte, Glaube und Gerechtigkeit, VatikanSchlagwörter Australien, George Pell, Gerechtigkeit, Gericht, Missbrauch, Recht, Täter, Verfahren21 Kommentare zu Die causa Pell

Anzeigepflicht?

Veröffentlicht am 20. August 201718. August 2017

Muss sexuelle Gewalt an Minderjährigen in jedem Fall angezeigt werden oder nicht? Mit einer Empfehlung der australischen Missbrauchskommission ist eine Debatte wieder auf den Tisch gekommen, die seit langem immer wieder kontrovers geführt wird. Auch bei uns, in Deutschland, Österreich, der Schweiz.

Ausdrücklich spricht sich nun die australische Missbrauchskommission für die Aufhebung des Beichtgeheimnisses in Fällen von Missbrauch aus, die katholische Kirche reagierte prompt und dagegen. Was nicht überrascht.

Die Katholische Nachrichtenagentur zitiert den Bericht der Missbrauchskommision wie folgt: „Der Bericht empfiehlt, dass das Nichtanzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen gemacht wird. Das gilt auch für Informationen, die in Beichtgesprächen erhalten wurden”. Der Hintergrund ist erst einmal überzeugend: „Das Recht, Religion auszuüben, muss die gesellschaftliche Pflicht einschließen, für den Schutz aller, und insbesondere der Kinder, vor sexuellem Missbrauch zu sorgen“.

 

Wie am besten schützen?

 

Aber wie genau kann der Schutz aller am besten gewährleistet sein? Der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Regierung etwa erklärt auf der offiziellen Webseite, warum es in Deutschland bewusst keine Anzeigepflicht gibt: „Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hat sich mit der Thematik der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden intensiv befasst und sich gegen eine allgemeine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Damit soll weiterhin ermöglicht werden, dass Betroffene insbesondere in Beratungsstellen vertraulich Hilfe erhalten. Bei einer strafbewehrten Anzeigepflicht hingegen wären alle, die von möglichen Fällen sexuellen Missbrauchs erfahren, zur Erstattung einer Anzeige verpflichtet, um sich nicht selbst strafbar zu machen.” Stattdessen hat man Leitlinien verfasst, wie und wann Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden können und sollen.

Es gab schon 2003 – also lange vor der aktuellen Debatte – den Versuch der Bundesregierung, den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu ändern, der Entwurf dazu wurde aber nach Kritik aus Fachkreisen zurück gezogen, und zwar mit derselben Begründung: Ein Teil der Opfer wünsche das automatische Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht. Weiterlesen “Anzeigepflicht?”

Kategorien Allgemein, Die deutschsprachige Kirche, Glaube und Gerechtigkeit, Glaube und Vernunft, Neulich im InternetSchlagwörter Anzeige, Anzeigepflicht, Australien, Beichte, Beichtgeheimnis, Minderjährige, Missbrauch, sexuelle Gewalt13 Kommentare zu Anzeigepflicht?

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