„Sie gehören nicht mehr zu uns, und zwar weil sie durch ihr Handeln gezeigt haben, dass sie es nicht wollen“. So kann man vielleicht das Wort „latae sententiae Exkommunikation“ übersetzen. Es ist keine Art Strafe, die über jemanden verhängt wird, sondern die Feststellung, dass etwas so ist. Jemand hat gegen die Regeln auf eine Weise verstoßen, die nicht mehr ohne weiteres heilbar ist. Also muss man diesen Regelverstoß und damit die verstoßende Person auch Ernst nehmen und die Konsequenz ziehen. In der Sprache des Kirchenrechts: Canon 1382 — „Ein Bischof, der jemanden ohne päpstlichen Auftrag zum Bischof weiht, und ebenso, wer von ihm die Weihe empfängt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu“. Tatstrafe: Das habe ich weiter oben zu übersetzen versucht.
So eine Exkommunikation hatten sich die vier Bischöfe der Bruderschaft Pius X., Piusbrüder genannt, zugezogen, als sie sich 1988 von Bischof Marcel Levebvre zu Bischöfen geweiht wurden. Bischofsweihen unterliegen aber Regeln, man kann nicht einfach so ohne die Zustimmung der Weltkirche weihen. Da die Weihe ein Sakrament ist und deswegen von der Zustimmung des Geweihten abhängt, betraf sie nicht nur Levebvre, sondern auch die Geweihten.
Um den Riss zu heilen, war diese Exkommunikation gegen die vier – Levebvre war schon tot – 2009 wieder aufgehoben worden, mit dem bekannten Skandal: Einer, Richard Williamson, betätigt sich als Holocaust-Leugner, der Aufschrei war groß. Weiterlesen „Er will nicht dazu gehören“