
Die Bibel und das Kirchenrecht: Etwas überraschend war es schon, was für Referenzpunkte Papst Franziskus in seiner Ansprache zum Abschluss der Versammlung der Bischofssynode am vergangenen Samstag anführte. Da gab es zwei Verweise auf Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils, ein sehr ausführliches Zitat aus einer Generalaudienz Papst Benedikt XVI. und ansonsten nur diese beiden, Bibel und Kirchenrecht.
Dass Papst Franziskus die Bibel zitiert ist nichts Neues. Dass er das Kirchenrecht zur Hand nimmt dagegen schon.
Gleich zehn Canones nahm er in seine Ansprache als Verweis auf. Nun löst das Wort „Kirchenrecht“ gerne negative Reaktionen aus, deswegen lohnt es sich vielleicht genauer hinzusehen.
Zuerst sind da drei Canones, die er gemeinsam mit einem Zitat aus dem Johannesevangelium als Beschreibung der Aufgabe des Bischofs anführt (CIC 375, 386, 387). Hier werden die Pflichten eines Bischofs in Bezug auf die Lehre der Kirche genannt, im letzten Canon die Verpflichtung, mit Beispiel voran zu gehen.
Zwei Canones (CIC 1055, 1056) werden zitiert, um die Lehre der Kirche zur Ehe mit einem Beleg zu versehen, hier spricht das Kirchenrecht darüber, wie die katholische Kirche Ehe versteht und fasst.
Was sagt das Kirchenrecht zur Ehe, was zum Bischofsamt
Gegen Ende der Ansprache kommen dann die übrigen Verweise: Canon 749, der die oberste Lehrautorität des Papstes rechtlich fasst. Und zur Verstärkung dann noch einmal die Canones 331-334, welche die Stellung des Papstes als oberste Autorität der Kirche festlegen. Er verfügt Kraft seines Amtes in der Kirche über „höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann“, heißt es da (CIC 331). Die Bischöfe stünden ihm zur Seite, die „mit ihm auf verschiedene Weisen zusammenarbeiten können, wozu die Bischofssynode zählt“ (CIC 334).
Zwei Wochen lang war synodal gearbeitet worden und das Instrument der Bischofssynode hat sich als ein taugliches Instrument erwiesen, die Realität der weltweiten Kirche abzubilden und zur Sprache zu bringen. Vielleicht noch nicht immer in allem ganz ausgereift war es eine gute Synode mit offenem Austausch und vielen Themen. Warum also zum Schluss eines kollegialen und synodalen Treffens der kirchenrechtliche Verweis auf die Autorität des Papstamtes? Und das durch einen Papst, der meiner Beobachtung nach noch nie auf das Kirchenrecht verwiesen hat?
Die fünf Plagen
Es war eine ganz starke Ansprache des Papstes, in der er auf die großen Versuchungen verwiesen hat, welche die Teilnehmer beeinflussen können. Die Versuchung der feindlichen Erstarrung (die Versuchung der Eifrigen und Traditionalisten), die Versuchung des „zerstörerischen Gutmenschentums“ (die Versuchung der Progressiven und Liberalen), die Versuchung, zu schwere Lasten aufzuerleben, die Versuchung, vom Kreuz hinunter steigen zu wollen und sich vor dem Geist der Welt zu verneigen, und schließlich die Versuchung, entweder den Glaubensschatz – das depositum fidei – oder aber die Realität zu vernachlässigen und „eine einengende Sprache zu benutzen und so zu sprechen, dass man viel redet und nichts sagt!“
Da war für jeden etwas dabei. Weiterlesen “Fünf Plagen und zehn Canones”