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Schlagwort: Gebot

Spaemann und der Widerspruch zu den Worten Jesu

Veröffentlicht am 24. Juni 201623. Juni 2016

Die Sichtweise von Papst Franziskus zu Ehe und Familie ist nicht evangeliumskonform. Ich bin zwar kein Philosoph wie Robert Spaemann, der diese These in die Welt setzt, aber ich denke schon, dass so was nicht einfach gesagt werden kann, ohne kommentiert zu werden. Er spricht in einem Artikel in der Tagespost.

Widerspruch oder nicht?
Widerspruch oder nicht?

Vordergründig geht es Spaemann um die Frage von Ehe und Familie, hier weigere sich der Papst, die klaren Worte seiner Vorgänger zu wiederholen, meint er. Aber eben nur vordergründig. Dahinter liegt etwas Anderes:

Spaemann sagt zu seiner Aussage zum Bruch des Papstes mit der Lehrtradition der katholischen Kirche (ein Zitat aus einem früheren Interview, der Mann ist Wiederholungstäter) „Was ich sagen wollte, war, dass einige Äußerungen des Heiligen Vaters in eindeutigem Widerspruch stehen zu Worten Jesu, zu Worten der Apostel sowie zu der traditionellen Lehre der Kirche. Von einem Bruch sprechen sollte man allerdings nur dann, wenn ein Papst unter förmlicher Berufung auf seine apostolische Vollmacht eindeutig und ausdrücklich – also nicht beiläufig in einer Fußnote – etwas lehrt, was im Widerspruch zur genannten Lehrtradition steht. Der Fall ist hier nicht gegeben.“ Verstehe das, wer will. Was soll bitte der Unterschied sein zwischen einem „eindeutigen Widerspruch“ zu den Worten Jesu und dem formalen Unterschied, das in apostolischer Vollmacht zu tun. Das kann wirklich nur jemand auseinanderhalten, der stark legalistisch denkt.

Natürlich ist das ein Unterschied, aber der ist minimal, wenn es um einen Widerspruch zu Jesu Worten geht. Meint er etwa, so ein Widerspruch sei weniger schlimm, wenn er formal anders daher kommt?

Vordergründig geht es Spaemann um die Familie, aber nur vordergründig. Dahinter liegt seine Überzeugung, dieser Papst halte es mit Jesus und der Lehre nicht so genau. Klug wird dann das Wort „Häresie“ eingeführt, natürlich ohne den Papst selbst zu meinen, aber es steht da und jeder Leser kann sich seinen Teil denken.

Er will einem Vorschlag widersprechen, sagt er. Das ist ja auch gut so, wenn es denn so wäre. Ist es aber nicht. Es ist ein massiver Vorwurf, der hier im Raum steht. Unbelegt.

 

Barmherzigkeit? Gebote?

 

Über die Familie und die Frage nach der Ehe und so weiter kann und muss man sprechen, Jesu Worte sind auch keine einfach zu schluckenden Lebens-Verbesserer, da hat Spaemann Recht. Es ist prophetisches und herausforderndes Sprechen, man lese nur den großen, sich über einige Kapitel hinziehenden Konflikt im Johannesevangelium. Aber das kann und muss man auslegen. Es reicht nicht, sich Zitate um die Ohren zu hauen, denn da gibt es zu viele von.

Die einen betonen Barmherzigkeit, die man aber nicht gegen Gottes Gebot ausspielen darf. Die anderen die Gebote, die aber nicht Gottes unendliche Liebe schmälern dürfen. Sich mit Zitaten zu bewaffnen reicht nicht, ein Philosoph sollte das wissen. Da muss man schon mehr tun.

Für jede kluge und philosophisch untermauerte Beteiligung daran – auch und gerade wenn es kritisch ist – sind wir alle dankbar. Aber den Widerspruch des Papstes zu den Worten Jesu zu konstatieren, ist unverschämt.

 

Kategorien Allgemein, Die deutschsprachige Kirche, Franziskus, Glaube und VernunftSchlagwörter Amoris Laetitia, Barmherzigkeit, Gebot, Häresie, Jesus, Robert Spaemann, Worte23 Kommentare zu Spaemann und der Widerspruch zu den Worten Jesu

Die Öffentlichkeit von Religion und ihre Grenzen

Veröffentlicht am 1. Juli 20121. Juli 2012

Mit dem Verbot der Beschneidung hat das Kölner Landgericht eine neue Etappe in der Auseinandersetzung zwischen Religion und Staat ausgelöst. Ich sage ausgelöst, denn der Richterentschluss wird nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Es gibt anders lautende Urteile und damit Rechtsunsicherheit, außerdem ist die Religionsfreiheit ein zu wichtiges Thema, als dass man seine Begrenzung allein dem Landgericht Köln überlassen könnte.

 

Verschiedentlich haben sich Vertreter der betroffenen Religionen Islam und Judentum, dann aber auch des Christentums zu Wort gemeldet. Sie sehen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und genau das ist es: Der Raum der Möglichkeiten, Tradition und Brauch und Gebot zu leben, ist eingeschränkt worden.

 

Dabei ist die juristische Seite einleuchtend: Ein Mensch hat ein Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers, auch Eltern dürfen dort nicht eingreifen.

 

Das Landgericht hat nun der Gesellschaft aufgegeben, die Grenzen neu zu bestimmen. Kann ich einen Menschen vor den Konsequenzen bewahren, in eine Religion hineingeboren zu werden? Weiterlesen „Die Öffentlichkeit von Religion und ihre Grenzen“

Kategorien AllgemeinSchlagwörter Beschneidung, Gebot, Islam, Judentum, Landgericht, Religion, Säkularisierung, Staat6 Kommentare zu Die Öffentlichkeit von Religion und ihre Grenzen

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