Ab und zu bekommen wir in der Redaktion Anrufe mit der Bitte um Hilfen. So auch heute: Jemand wollte eine vatikanische Kontonummer haben, um seinen „Mitgliedsbeitrag“ für die Kirche nach dem Austritt aus der Körperschaft Kirche direkt an den Vatikan zu überweisen. Auch nach dem Urteil in diesem Fall ist die Frage also scheinbar noch nicht ganz geklärt.
In Freiburg im Breisgau war es Helmut Zapp, pensionierter Kirchenrechtler, der aus der Körperschaft austreten wollte aber gleichzeitig der Kirche gegenüber sagte, er wolle katholisch bleiben. Ähnliche Fälle hatte es zuvor in der Schweiz gegen, und Zapp blieb auch in Deutschland nicht der Einzige, wie der Anruf in unserer Redaktion zeigt.
Der Schauplatz der Entscheidungen ist etwas unglücklich gewählt: Es sind immer wieder die Gerichte, die Klärung schaffen sollen. Zapp bekam erst Recht, dann aber hob der Verwaltungsgerichtshof die Entscheidung auf. Zapp ging nach Leipzig an das Bundesverwaltungsgericht, das dann im Sinn der Kirche entschied: Es kann nicht nur einen Austritt aus der Körperschaft geben.
Kantonale Kirchen
So richtig kompliziert wird das ganze aber in der Schweiz. Hier hat das Bundesgericht unlängst zugelassen, dass jemand aus der Körperschaft austritt und doch katholisch bleibt. Das Gericht fällte ein entsprechendes Urteil zu einem Fall einer Frau aus Luzern, die aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft austreten und gleichzeitig katholisch bleiben wollte. Weiterlesen „Immer wieder: Katholisch trotz Austritt?“