Muss sexuelle Gewalt an Minderjährigen in jedem Fall angezeigt werden oder nicht? Mit einer Empfehlung der australischen Missbrauchskommission ist eine Debatte wieder auf den Tisch gekommen, die seit langem immer wieder kontrovers geführt wird. Auch bei uns, in Deutschland, Österreich, der Schweiz.
Ausdrücklich spricht sich nun die australische Missbrauchskommission für die Aufhebung des Beichtgeheimnisses in Fällen von Missbrauch aus, die katholische Kirche reagierte prompt und dagegen. Was nicht überrascht.
Die Katholische Nachrichtenagentur zitiert den Bericht der Missbrauchskommision wie folgt: „Der Bericht empfiehlt, dass das Nichtanzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen gemacht wird. Das gilt auch für Informationen, die in Beichtgesprächen erhalten wurden“. Der Hintergrund ist erst einmal überzeugend: „Das Recht, Religion auszuüben, muss die gesellschaftliche Pflicht einschließen, für den Schutz aller, und insbesondere der Kinder, vor sexuellem Missbrauch zu sorgen“.
Wie am besten schützen?
Aber wie genau kann der Schutz aller am besten gewährleistet sein? Der Missbrauchsbeauftragte der deutschen Regierung etwa erklärt auf der offiziellen Webseite, warum es in Deutschland bewusst keine Anzeigepflicht gibt: „Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ hat sich mit der Thematik der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden intensiv befasst und sich gegen eine allgemeine strafbewehrte Pflicht zur Anzeige von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen. Damit soll weiterhin ermöglicht werden, dass Betroffene insbesondere in Beratungsstellen vertraulich Hilfe erhalten. Bei einer strafbewehrten Anzeigepflicht hingegen wären alle, die von möglichen Fällen sexuellen Missbrauchs erfahren, zur Erstattung einer Anzeige verpflichtet, um sich nicht selbst strafbar zu machen.” Stattdessen hat man Leitlinien verfasst, wie und wann Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden können und sollen.
Es gab schon 2003 – also lange vor der aktuellen Debatte – den Versuch der Bundesregierung, den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch zu ändern, der Entwurf dazu wurde aber nach Kritik aus Fachkreisen zurück gezogen, und zwar mit derselben Begründung: Ein Teil der Opfer wünsche das automatische Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht. Weiterlesen „Anzeigepflicht?“