Es gibt Menschen, die wollen nicht von Sternsingern besucht werden. Zugegeben mit einiger Verspätung hat das nun ein kleines Nachspiel in Brandenburg. Dort waren Sternsinger zu Besuch, und zwar beim Neujahrsempfang im Bildungsministerium des Landes.
Der Personalrat ist nun gebeten worden, das „Unverständnis“ einiger Mitarbeiter „für die Präsentation dieser religiös geprägten Teile im Zusammenhang mit einer dienstlichen Veranstaltung zum Ausdruck zu bringen“. So eine Nachricht, die heute über den Ticker ging. Zum Recht auf Religionsfreiheit gehöre auch das Recht auf ein bekenntnisfreies Leben.
Dass man nicht hören möchte, dass Jesus der Heiland geboren ist, kann ich ja noch nachvollziehen. Jeder wie er mag. Aber aus der Religionsfreiheit folgt nicht die aseptische Freiheit von allem, was irgendwie nach Religion riecht oder schmeckt.
Müssen nicht wenigstens Dienstzeiten von Beamten frei sein? Nein. Diese „Präsentation religiös geprägter Teile“ gehört zu uns, zu unserer Kultur. Niemand verlangt von den Mitarbeitern ein Bekenntnis, weder dafür noch dagegen, sie können hinten stehen bleiben und nicht sagen und nichts spenden. Aber sie haben kein Recht darauf, dass alles von ihnen fern gehalten wird, das eine Meinung zur Religion herausfordert.
Denn darum geht es ja im Kern. Niemand stellt die Bekenntnisfreiheit in Frage. Wenn es die nicht gebe, wäre ja auch das Bekenntnis selber nicht viel wert. Sie wird aber absurd, wenn von ihr verlangt wird, auch jede Auseinandersetzung schon mit der Frage allein auszuschließen.
Ein Einzelfall und vielleicht auch eher ein komischer denn ein zu Ernst zu nehmender. Irgendwie klingt das so, als ob auf Gretchens Frage, wie wir es mit der Religion halten, das Verbot religiöser Bezüge bei Goethe gefordert wird.
Aber ein Geschmäckle hat es schon.