Ausgerechnet das Beichtgeheimnis. In der Auseinandersetzung darum, was Kirche heute darf, welche Privilegien sie hat, und was von außen geregelt werden muss, ist die Beichte zum Thema geworden: Streitpunkt Beichtgeheimnis.
Es gibt aktuelle Entwicklungen, wie etwa die Abstimmung im US-Bundesstaat Kalifornien. Aber auch Australien denkt darüber nach, das Privileg nicht mehr zu dulden. Immer geht es hier um Missbrauch.
Streitpunkt Beichtgeheimnis
Und das Argument ist ja auch sofort einsichtig: Überall da, wo es Vertuschung von Missbrauch gibt, kann es weiteren Missbrauch geben. Missbrauch darf auf keinen Fall geschützt werden, und Schweigen schützt ihn, also darf das Schweigen nicht sein. Missbrauch muss angezeigt werden!
Dagegen hat der Vatikan jetzt noch einmal deutlich Stellung bezogen. Ausgangspunkt ist ein anderer: In einer Medienwelt, in der immer alles öffentlich sein muss, und in einer Datenwelt, in der jede Information verwertet wird, stellt die Kirche den Wert der Vertraulichkeit fest. Dabei sei das Beichtgeheimnis auch nicht dasselbe wie etwa die Regeln für Ärzte und Journalisten, es sei absolut und nicht staatlicher Rechtsprechung unterworfen. Starker Tobak.
Der Wert der Vertraulichkeit
Auf keinen Fall dürfe man das als irgendeine Form von Toleranz Missbrauch gegenüber falsch verstehen. Im Gegenteil, durch den richtigen Schutz des Beichtgeheimnisses – so das Argument – würde der Kampf gegen derlei Verbrechen gestärkt.
Das sehen sicherlich nicht alle so, vor allem jene, die wissen, wie sehr Kirche in der Vergangenheit lieber zugedeckt hat als offen gelegt. „Denen sollen wir jetzt vertrauen?“ würde hier die Frage lauten.
Keine Toleranz der Vertuschung!
Ein Blick auf die Rechtslage: In Deutschland schützt der Staat das Zeugnisverweigerungsrecht auf Grund der Funktion der Geistlichen, Österreich hingegen erkennt direkt das Beichtgeheimnis als solches an.
Das Kirchenrecht ist eindeutig. Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich, sagt Canon 983, um später (Canon 1388) zu ergänzen: „Ein Beichtvater, der das Beichtgeheimnis direkt verletzt, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation(..) zu“. Wir haben im Studium gelernt: Wer Tat und Täter nennt, der ist raus.
Wer Tat und Täter nennt
Beichten ist ein Augenblick der Schwäche, der Scham, wenn man zu dem steht, was in einem nicht gut ist. In den Worten von Papst Franziskus: Beichtväter müssen voller Respekt für die Würde der Geschichte der Menschen sein. „Auch der größte Sünder, der vor Gott tritt, um Vergebung zu erbitten, ist ‚heiliger Boden’. Jeder gläubige Büßer, der in den Beichtstuhl kommt, ist ‚heiliger Boden’, heiliger Boden, der mit pastoraler Hingabe, Sorgfalt und Aufmerksamkeit bebaut werden muss.“
Er fügte an: „Das Sakrament, mit allen Bußakten, darf nicht zu einem harten, lästigen und aufdringlichen Verhör werden. Im Gegenteil, es muss eine befreiende Begegnung voller Menschlichkeit sein.” Das Stichwort hier ist Freiheit, befreiend.
Befreiende Begegnung
Wir glauben, dass es bei der Beichte nicht um ein Gespräch zwischen zwei Menschen geht, die etwas merkwürdig klingende Formulierung im Kirchenrecht, dass der Priester an Stelle Gottes hören würde, weist genau darauf hin. Es ist ein Geschehen, bei dem wir glauben, dass Gott handelnd dabei ist. Ein Sakrament.
Deswegen braucht das Sakrament Schutz. Wie alle anderen Sakramente auch. Das Geheimnis dient diesem Schutz, nichts was ich als Priester in einer Beichte erfahre, darf ich nachher nutzen. Auch nicht für einen noch so guten Zweck.
Beichtwissen darf nicht benutzt werden
Das gilt allerdings auch in andere Richtung: Wenn ich die Beichte als Sakrament schützen will, dann ausdrücklich auch davor, Komplize des Verbrechens zu werden, wie es ein Mitbruder von mir formuliert. Deswegen kann ich auch ruhigen Gewissens sagen, dass ich durch dieses Sakrament niemanden etwa vor Strafe schützen will.
Wir Menschen brauchen geschützte Räume, in denen nicht alles aus welchen richtigen Gründen auch immer verwertet wird. Wo bliebe das Vertrauen in andere Menschen? Und was für Zwischenmenschliches gilt, gilt um so mehr für die Religion.
Wir Katholiken müssen uns sehr genau überlegen, wie wir Priester so ausbilden, dass das Beichtgeheimnis zu einer befreienden Begegnung werden kann. Nicht zum Schutz von Verbrechen. Wenn es dazu gehört, diesen Schutzraum des Gebets – genau das ist eine Begegnung mit Gott ja immer – und des Sakraments mit einem Vertraulichkeit-Gebot zu schützen, dann ist das gut und richtig so.
Die Gesellschaft hat Recht, uns immer wieder in Frage zu stellen. Und dort, wo Recht und Würde von Menschen eingeschränkt werden, einzuschreiten. Das ist aber in der Beichte nicht der Fall. Und deswegen muss das Beichtgeheimnis bleiben, wie es ist.