Und da ist sie wieder, die Frage nach den wiederverheirateten Geschiedenen. Gerade erst hatte Kardinal Müller zum Dubia-Brief der vier Kardinäle Stellung bezogen, nun gehen durch Teile der deutschen Presse die Regelungen, die für das Bistum Rom getroffen werden. Das ist – weil es ja das Bistum des Papstes ist – für die ganze Debatte nicht uninteressant, deswegen darf man da auch mal ausführlicher drauf schauen.
Es geht um ein Pastoralforum des Bistums, abgehalten im vergangenen Sommer, und um die Abschlussrede von Kardinal Agostino Vallini, dem Vertreter des Papstes als Leiter des Bistums. Das Redemanuskript von Kardinal Vallini ist lang, ausgedruckt sind es fünfzehn Seiten. Dass es im deutschsprachigen Raum damals – im September – nicht wahrgenommen wurde, hat auch damit zu tun, dass der Bischof der Stadt – Papst Franziskus – genau an dem Tag in Assisi war, zum Gebetstreffen.
Die Römer sind nicht die ersten, Argentinien hatte schon (begleitet von einem lobenden Brief des Papstes) Richtlinien vorgelegt, die deutsche Bischofskonferenz will Ähnliches tun. Deswegen loht es sich, auch die konkreten Schritte hier anzuschauen, um zu sehen, wie der synodale Prozess nun in der Praxis ankommt.
Und wieder ein Teil des synodalen Prozesses
Und das ist auch schon das erste Ergebnis: Es ist Teil eines Prozesses. Amoris Laetitia (AL), also das Abschlussdokument der beiden Versammlungen der Bischofssynode zum Thema, legt keinen Schalter um, es beginnt einen Prozess. Und zwar in der Methode wie auch im Inhalt.
Beides spiegelt sich jetzt im Bistum Rom wieder, Kardinal Vallini, der den Papst als Vikar für das Bistum vertritt und damit die praktische Leitung inne hat, hängt die pastoralen und praktischen Vorschläge direkt an den synodalen Prozess zu Ehe und Familie an. Hier wird nicht die Deutungshoheit über einzelne Aussagen für sich beansprucht, keine Debatte um Lehre und Bedeutung geführt, wie es von verschiedenen Seiten gerne passiert (Plural!), sondern hier werden praktische Lösungen gesucht, die den bereits gegangenen Weg praktisch werden lassen.
Zweitens: Vallini zitiert AL mit der Aussage, dass die Kirche nicht bloß eine „kalte und leblose Doktrin“ verteidige. Es gehe auch hier darum, alles aus der Liebe Gottes heraus zu verstehen. Klingt erst einmal selbstverständlich, wenn man sich aber vor Augen hält, wie gerne Ehe und Familie – auch in der Kirche – ohne Gott verstanden werden, rein moralisch etwa, dann ist das nicht unwichtig.
Drittens: Es geht um Begleitung. Das zieht sich seitenlang auch durch Amoris Laetitia und jeder Seelsorger und jede Seelsorgerin weiß das auch. Wirklich tragfähige Gemeinden und Gemeinschaften bauen sich langsam auf, nicht auf Einzelentscheidungen. Also geht es bei Vallini um die langfristige Begleitung vor der Ehe auf die Ehe hin, es geht um die Begleitung der Familie nach der Hochzeit – auch andere Familien etwa – und so weiter. Soll heißen: Kirche als Gemeinschaft ist nicht nur für Problemlösung in „Fällen“ zuständig. Familien, die Teil der Kirche sind, sind es eben nicht nur wenn man sonntags zum Gottesdienst geht oder sich traut oder Kinder taufen lässt. Das Familienleben als solches sollte zumindest offen sein für die Gemeinschaft der Glaubenden, begleitet und begleitend. Wer hier gleich die Einmischung in die Privatsphäre vermutet hat begriffen, dass das nicht ganz ohne Anspruch ist. Es lohnt sich also, auch das zu lesen, und nicht gleich zu den kritischen Stellen über zu gehen. Hier liegt viel anspruchsvolles Tun.
Amoris Laetitia, Nr. 300
Viertens: Vallini legt in seiner Ansprache vor allem AL 300 aus, wenn es um die Frage der wiederverheirateten Geschiedenen geht. Fast jeder Satz von AL 300 findet sich bei Vallini wieder, nur eben praktischer, nur eben mit konkreten Vorschlägen. Weiterlesen “Neulich im Erzbistum Rom”