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Wie ein Papst gewählt wird

Veröffentlicht am 20. Februar 201320. Februar 2013

Hinter verschlossenen Türen – cum clave: Es ist ein geheimnisvolles Prozedere, an dessen Ende ein neuer Papst steht. Die Türen zur Sixtinischen Kapelle werden versiegelt und so dringt nichts heraus von dem, was da geschieht. Dabei wären wir gerne einmal, aber das nicht dabei sein hat seine Gründe. Dazu später mehr.

In einem vorhergehenden Eintrag hatte ich von den zu lesenden Büchern gesprochen, die ersten Früchte dieser Lesetour gebe ich hier einmal zum Besten. Das kleine Einmaleins der Papstwahl, mehr zum konkreten Prozedere später.

 

Bewegte Geschichte

 

Man kann das Jahr 1059 als Geburtsjahr dieser Weise der Papstbestimmung angeben: Um die Besetzung des Bischofsstuhls von Rom dem Kaiser und stadtrömischen Patrizierfamilien zu entwinden, bestimmen die Päpste eine klar umgrenzte Gruppe von Wählern: Die Kardinäle. Die Wahlorte sind noch nicht festgelegt, schnell zeigt sich aber eine Tendenz zur Abgeschiedenheit, was ebenfalls den Wunsch zeigt, ohne Einfluss von Mächtigen von außen wählen zu können. Modell gestanden hat das Mönchtum, die kirchliche Institution mit der meisten Erfahrung mit Wahlprozessen.

Seitdem hat sich das Konklave immer wieder verändert und durch die Erfahrungen einzelner Wahlen aber auch von sich verändernden Zeiten Anpassungen erfahren. Wer mehr dazu lesen mag, dem empfehle ich das Buch von Alberto Melloni: Das Konklave. Eine kluge Beschreibung und Bewertung der Veränderungen der Papstwahl.

 

Universi Dominici Gregis

 

Das gilt auch für die jüngere Zeit: Fast jeder Papst des 20. Jahrhunderts hat die Wahlregeln des Konklave geändert, so auch Johannes Paul II.. Auf ihn geht die apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis (UDG) zurück, er veröffentlichte sie 1996 im 18. Jahr seines Pontifikates, also nach reichlich Überlegung und Abwägung. Bei einigen Veränderungen sind dies die Regeln, nach denen auch in diesem Jahr das Konklave abgehalten wird.

Der Kanon des Kirchenrechtes, der 13 Jahre vor UDG veröffentlicht wurde, gibt einen Rahmen für die Veränderungen vor. Aber wie der Papst selber im Vorwort schreibt, ist es auch das „Bewusstsein der veränderten Situation, in der die Kirche lebt“. Johannes Paul hatte selber zwei Konklave mitgemacht, auch diese Erfahrungen werden eingeflossen sein. Man kann also aus der Formulierung im Vorwort annehmen, dass der Papst annimmt, dass die Regeln Anwendungen des Kirchenrechtes an die „Situation, in der die Kirche lebt“ sein sollen, es darf also weitere Änderungen geben und es hat sie auch gegeben, Benedikt XVI. hat selber eine Änderung eingeführt, zu der wir später kommen werden. Das alles fällt unter die Änderungen „in Übereinstimmung mit dem Wandel der Zeit“.

Interessant ist eine Bemerkung im Text: UDG spricht davon, dass der Bischofsstuhl von Rom quavis ragione unbesetzt sein könnte, also „aus welchem Grund auch immer“. Die Nr. 77 spricht sogar ausdrücklich davon. Johannes Paul scheint also selbst auch schon an andere Gründe als den Tod eines Papstes für ein Konklave gedacht zu haben, sie zumindest nicht ausgeschlossen zu haben.

 

Die Wähler

 

UDG begründet das Wahlrecht für die Kardinäle mit Blick sowohl auf Rom als auch auf die Weltkirche: Das Erzbistum Rom und die gesamte Kirche sind in den Kardinälen repräsentiert.

Berühmt geworden ist die Zahl von 120 Kardinälen, die nicht überschritten werden dürfe. Da der Papst selber zwei mal gegen diese Höchstzahl verstoßen hat, ist sie in der Folgezeit vor allem als Richtschnur, wenn auch als sehr ernst zu nehmende, betrachtet worden. UDG selber sagt, dass 120 „heute“ ein guter Ausdruck der Repräsentativität. Das kann sich in Zukunft ändern, scheint der Text zu implizieren.

Die Höchstzahl selber stammt noch von Papst Paul VI.. Er hatte zwei Begrenzungen der Wähler eingeführt, die Johannes Paul bestätigt. Zum einen sollen es 120 sein, zum anderen verlieren sie mit Erreichen von 80 Jahren ihr Wahlrecht, ausschlaggebend ist der Tag der Beginn der Sedisvakanz.

 

Der Ort

 

Die Sixtinische Kapelle wird von Johannes Paul II. als Ort für die Wahl festgelegt. Als Grund gibt die Konstitution an, man wolle das „Bewusstsein für die Gegenwart Gottes“ nähren, sie legt also ein hohes Gewicht auf den spirituellen Gehalt des Wahlvorgangs. In der Vergangenheit hatte die Regel gegolten, dass das Konklave am Sterbeort des Papstes abzuhalten sei, eine Regelung, die bei der Reisetätigkeit der Päpste seit Paul VI. Probleme hätte schaffen können. Früher wollte man durch diese Festlegung die Wähler vor dem Zwang eines Fürsten oder Landes schützen, der einen Ort aufzwingen wollte. Nun brauchte man einen festen Ort, der die Päpste reisen lassen konnte. Das Konklave erhält damit einen entschieden sakralen Charakter, weg von der Vorstellung einer Art politischen Senates.

In den Bestimmungen Johannes Pauls II. wird der weiße Rauch nicht mehr erwähnt, das Verbrennen der Wahlzettel unter Zugabe von Substanzen, um den Menschen draußen regelmäßig von den Wahlgängen zu berichten, wurde 2005 für die Medien und die Menschen auf dem Petersplatz beibehalten, verpflichtend ist es nicht.

 

Das Wählen

 

Johannes Paul II. streicht auch einige Wahlformen aus der Ordnung. Er lässt nur noch Abstimmungen gelten, nicht mehr die Akklamation oder den Wahlkompromiss. Unter Akklamation versteht man die spontane und vom Heiligen Geist inspirierte Zustimmung aller ohne Wahlvorgang. Der so genannte Wahlkompromiss sah vor, dass bei einer blockierten Wahl eine Gruppe von Kardinälen bestimmt wird, die für alle den neuen Papst bestimmen. Der Grund für die Streichungen: Die Verantwortung des einzelnen Wählers soll ernst genommen werden und nicht hinter zu vielen Regeln oder im allgemeinen Überschwang der Akklamation untergehen.

Johannes Paul II. macht das Konklave für die Wähler ebenfalls erträglicher, er lässt das Hospiz Santa Marta als Übernachtungsort zu. Er führt auch eine Änderung des Wahlmodus von qualifizierter (also zweidrittel) zu absoluter (also einfacher) Mehrheit ein, aber diese Änderung macht Benedikt XVI. wieder rückgängig. Heute gilt, dass bei jedem Wahlgang die Zweidrittelmehrheit erreicht werden muss.

 

Cum Clave

 

Bestätigt wird ausdrücklich und immer wieder der Kontakt mit außen. Zunächst war das gar nicht zur Geheimhaltung gedacht, sondern um den Kardinälen die Möglichkeit zu nehmen, ihre Geschäfte weiter zu führen. Erst in moderner Zeit sollte der Einfluss fremder Mächte auf die Wahl ausgeschlossen werden, heute sind dies weniger die Fürsten als mehr der Druck durch Medien oder andere Formen des Einflusses. Es soll den während eines Konklaves lancierten Geschichten in den Medien die Möglichkeit genommen werden, Einfluss auszuüben.

 

Der Übergang

 

Bereits Paul VI. hatte den Verlust aller Leitungsämter in der Kurie bei Beginn der Sedisvakanz eingeführt, um dem jeweiligen Nachfolger freie Hand zu lassen; Johannes Paul modifizierte das leicht, so dass es nun lediglich die Vikare für Rom und den Vatikanstaat, der Camerlengo und der Großpönitentiar sind, die als Behördenleiter ihre Ämter behalten.

 

Anders als 2005 werden in diesem Jahr 50 der Kardinäle schon einmal an einem Konklave teilgenommen haben. 2005 waren es nur zwei: William Wakefield Baum aus Washington, USA, und Joseph Ratzinger.

 

Demnächst an dieser Stelle mehr zum konkreten Wahlablauf.

 

 

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Kategorien Allgemein, Benedikt XVI., Geschichte, Kirche und Medien, Rom, Vatikan
Schlagwörter Geheim, Geschichte, Kardinal, Kardinäle, Konklave, Mehrheit, Papst, Sixtinische Kapelle, Vatikan, Wahl

Ein Gedanke zu “Wie ein Papst gewählt wird”

  1. Guardianus sagt:
    23. Februar 2013 um 19:47 Uhr

    Nur mal so nachgedacht: warum wird eigentlich „nur“ einer für das Apostelamt gewählt und nicht 12. Und die 12 könnten ja dann den Ersten unter diesen wählen. Dann hätte nicht Einer die volle Verantwortung, wohl aber vielleicht ein außerordentliches Veto-Recht. Das wäre doch auch mal was Neues und sicherlich nichts Schlechtes, oder?

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