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Ist der Papst noch Jesuit?

Veröffentlicht am 18. April 201317. April 2013

Die Jesuiten und ihre Bischöfe: Es wird viel orakelt darüber, inwieweit Papst Franziskus eigentlich noch Jesuit sei und wie das technisch ist. Ich habe mich deswegen entschlossen, einen kleinen eMail-Wechsel zu veröffentlichen, der auf diese Frage eingeht. Der Kollege bleibt anonym, was aber nicht wichtig ist. Es geht um die Frage

 

Lieber Pater Hagenkord,
(…) Sie als Jesuit werden diese Fragen leicht beantworten können:

1) Es ist doch richtig, dass Franziskus praktisch mit seiner Berufung zum Bischof sein „Jesuitendasein” aufgegeben hat. Ruht diese Zugehörigkeit zum Jesuitenorden lediglich oder ist sie quasi erloschen? Kann man also überhaupt noch sagen Franziskus sei Jesuit? (von seiner mentalen Sozialisation vielleicht, aber kirchenrechtlich doch eher nicht oder?)

2) Was ist der Grund, dass den Jesuiten kirchliche Ämter nicht gestattet sind, wo sie doch eh dem Papst einen besonderen Eid leisten? Soll der Jesuitenorden geschützt werden? Oder die Kirche? Oder sollen die Jesuiten dadurch nicht in eine besondere Vergünstigung kommen vor andren?

3) Wie verhält sich das mit den anderen Orden: Franziskanern, Benediktinern, Dominikanern u.ä. – sind die Verterter dieser Orden auch nicht mehr Ordensmitglieder in dem Moment wo die Bischöfe oder Kardinäle werden?

Vielleicht haben Sie ja ein Minütchen, um mir dieser Fragen zu beantworten – ich würde mich sehr freuen!

 

Lieber Kollege,

einen herzlichen Gruß aus Rom.

Fangen wir mit der dritten Frage an: Keine Ahnung. Ich kenne die Interna der anderen nicht und müsste Sie da weiter verweisen.

 

Zu erstens: Ja, das ist kanonisch, also kirchenrechtlich, richtig. Der Jesuitenorden beruht auf dem Gehorsam, das ist das prägende Strukturelement. Wenn jemand aus dem Gehorsam herausrückt, dann ist er nicht mehr im strikten Sinne Jesuit, er verliert zum Beispiel das aktive und passive Wahlrecht etc. Und Bischöfe rücken heraus, ein Bischof kann keinem Ordensoberen untergeben sein.

Aber: You get the boy out of the Jesuits but never the Jesuit out of the boy, wie der Amerikaner das sagt. Auch wenn das kanonisch anders ist, der Papst ist weiter einer von uns. Es gab Bischöfe, die im Alter dann wieder in eine Jesuitenkommunität gezogen sind (Kardinal Martini zum Beispiel) etc. Das ist alles kein Problem. Wir sagen also: Er ist Jesuit, wenn auch ein besonderer.

 

Zur zweiten Frage: Das mit den Ämtern war zuerst ein Schutz des Ordens vor dem Zugriff der Ortskirchen. Dahinter liegt aber auch ein geistliches Prinzip: Jesuiten verstehen sich als Männer, die eine Aufgabe (eine „Sendung”, wie wir es biblisch nennen) erhalten und sich nicht selber eine geben. Ein Amt bringt uns aber auf die andere Seite des Sendens, mit der Amtsübernahme, vor allem wenn sie wie bei einem Bischof permanent ist, verlieren wir also etwas von unserer Identität.

So leistet jeder Profess des Ordens zu seinen vier Gelübden (Armut, Keuschheit, Gehorsam, besonderer Gehorsam dem Papst gegenüber) noch vier weitere, kleine Gelübde: kein Amt im Orden anzustreben, kein Amt außerhalb des Ordens anzustreben, falls der Papst uns ein Amt gibt immer den Rat von Pater General zu hören und jeden zu melden, von dem wir wissen, dass er ein Amt anstrebt. Das ganze ist weniger juristisch zu verstehen als ein Ausdruck einer geistlichen Haltung.

 

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Ihr
P Bernd Hagenkord

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Kategorien Allgemein, Franziskus, Geschichte, Rom, Vatikan
Schlagwörter Bischof, Franziskus, Jesuit, Kirchenrecht, Mitglied

4 Kommentare zu “Ist der Papst noch Jesuit?”

  1. Silvia R. sagt:
    18. April 2013 um 20:02 Uhr

    Sehr geehrter Herr Hagenkord,

    da ich Ihre Antwort auf die Frage 1 doch etwas zu nebulös finde, möchte ich darauf hinweisen, dass sich Kapitel VII des kanonischen Rechts (CIC) in den Canones 705-707 mit der Rechtsstellung eines Ordensmannes, der Bischof geworden ist, beschäftigt, siehe:

    Can. 705* — Ein in das Bischofsamt berufener Ordensangehöriger bleibt Mitglied seines Instituts; er ist aber kraft des Gehorsamsgelübdes einzig und allein dem Papst unterstellt und unterliegt nicht Verpflichtungen, von denen er selbst klugerweise annimmt, daß sie mit seiner Stellung nicht vereinbart werden können.

    http://www.clerus.org/clerus/dati/1999-10/08-5/CIC2.rtf.html

    Durch Can. 705 ist auch die dritte Frage Ihres Kollegen beantwortet, denn auch ein Franziskaner, Benediktiner oder Dominkaner bleibt – wie auch ein Jesuit – Mitglied seiner Ordensgemeinschaft, “ist aber kraft des Gehorsamsgelübdes einzig und allein dem Papst unterstellt.”

    Bis Bischof Jorge Bergoglio Papst wurde, war durch Can. 705* alles geregelt. Jetzt geht sein 4. Gelübde des besonderer Gehorsam dem Papst gegenüber, das er als Jesuit abgelegt hat, ins Leere, aber man kann sich ja auch selbst treu bleiben. 🙂 Mit dem Fall, dass ein Jesuit Bischof wird, hatte sich Ignatius von Loyola, der ja als micromanager nun wirklich alles geregelt hat, in mehreren Briefen beschäftigt. Den Fall, dass ein Jesuit Papst wird, hatte er offensichtlich nicht vorausgesehen.

    Wie Sie in Ihrer Antwort auf die zweite Frage schon sagten, war Ignatius von Loyola aus verschiedenen Gründen gegen die Übernahme kirchlicher Leitungsämter durch Jesuiten, siehe Ignatius von Loyola, , Deutsche Werkausgabe Band I, Briefe und Unterweisungen übersetzt von Peter Knauer:

    Brief 149 (MI Epp. I, 450 – 453) Seite 126 ff.
    Brief 153 (MI Epp. I, 460 – 467) Seite 132 ff.
    Brief 2620 (MI Epp. IV, 255 – 258), Seite 406 ff.
    Brief 2652 (MI Epp. IV, 283 – 285, Seite 413 ff
    Brief 4750 (MI Epp. VII, 478 – 479) Seite 623 ff
    und
    Brief 5201 (MI Epp VIII, 452 – 453) Seite 695 ff
    mit der Erläuterung auf Seite 695:
    “Um inneren Gefährdungen für die Gesellschaft Jesu einen Riegel vorzuschieben, werden ….einige einfache Zusatzgelübde abgelegt……..; daß man, wenn man nicht unter Sünde verpflichtet werde, kein kirchliches Leitungsamt annehmen werde; und schließlich, daß man, wenn man im Fall einer solchen Verpflichtung doch ein Leitungsamt annehmen müsse, immer bereit sein werde, den Rat des Generaloberen oder eines von ihm Beauftragten anzuhören und ihn auch auszuführen, wenn man ihn für besser ansieht.”

    siehe auch Ignatius von Loyola, Deutsche Werkausgabe Band II
    Gründungstexte der Gesellschaft Jesu übersetzt von Peter Knauer
    Zehnter Hauptteil
    Wie dieser ganze Leib in seinem guten Stand bewahrt und gemehrt werden soll
    Tz 817 und Fußnote auf Seite 823 zum Gelübde, “das Vollkommenere zu tun”

    Da ich diese Briefe vor kurzem erst gelesen habe, poste ich diese Quellen, falls es jemand interessiert, sich damit ausführlicher zu beschäftigen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silvia R.

    Antworten
    1. Orakel sagt:
      19. April 2013 um 11:04 Uhr

      Liebe Silvia R.,
      herzlichen Glückwunsch zu Ihrer weiteren Erläuterung zum Beitrag des PH. Hier wird wieder einmal klar, wenn man sich ernsthaft bemüht und gute journalistische Recherche betreibt, kann man wirklich mit belegten Tatsachen optimal informieren und zu allen Fragen erschöpfend unter präziser Quellenangabe Stellung nehmen. Für meine Belange ist nun zu diesem Thema vorerst alles von Ihnen erschöpfend erklärt und vermutlich auch belegt. Danke und eine gute Zeit.

      Antworten
  2. Andreas sagt:
    19. April 2013 um 15:45 Uhr

    Es stellt sich mir nebenbei die Frage, warum Jesus – der Schrift nach – seine Apostel berief und sie mit Vollmacht aussandte, ohne von ihnen als Vorbedingung ein Gehorsamsversprechen zu verlangen.

    Antworten
  3. Voluntarius sagt:
    29. April 2013 um 23:17 Uhr

    In erster Linie ist er Papst Franziskus und Pontifex Maximus unserer katholischen christlichen Kirche. Im Herzen wird er aber sicher seinem Orden (SJ) immer verbunden sein. Seine Heimat vergisst man nicht, auch wenn man eine neue bessere (Heimat) Umgebung/ Berufung gefunden hat.

    Antworten

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