Der synodale Weg – war da was? Verdrängt von Corona fristet er im Augenblick ein Randdasein in der Öffentlichkeit. Und auch in der Kirche. Was schade ist, denn es gibt eine Menge zu bereden. Gerade Corona zeigt der Kirche ja deutlich, wo Schwächen liegen. Etwa im Relevanzverlust. Der synodale Weg ist aktuell.
Es gibt neue Debatten, etwa um Stellenwert und Weise des Eucharistie-Feierns. Aber auch die schon bestehenden Debatten bleiben uns erhalten, unter anderem die fundamentale Debatte, was das Ganze soll und was für eine Bedeutung der synodale Weg haben kann. Das stand ja schon zum Startschuss als Thema an: Fragen von Verbindlichkeit, von Vereinbarkeit mit unserem Kirchenrecht, von Autorität zur Umsetzung der Beschlüsse und so weiter.
Der synodale Weg ist aktuell
Ich habe eine heimliche Schwäche für das Kirchenrecht, mir hat das im Studium immer Spaß gemacht. Deswegen hat es mich gefreut, dass zwei Kirchenrechtler sich diese Fragen nun wieder vornehmen. Und zwar dezidiert unterschiedlich und im Gegensatz. Aber nicht aneinander vorbei, sondern antwortend. In der Zeitschrift „Lebendige Seelsorge“ kann man das nachlesen.
Thomas Schüller, Professor in Münster, macht den Aufschlag, und Markus Graulich SDB, Kirchenrechtler im Vatikan, antwortet. Dann wieder Schüller, und noch einmal Graulich. Einig werden sich die beiden nicht, aber das muss ja auch nicht sein. Aber sie blättern die Weite des Themas auf. Mit Spitzen und im Widerspruch, aber auch mit gemeinsamen Linien.
Artikel Eins (Schüller) endet in einem Wunsch, die erste Antwort (Graulich) in einer Befürchtung: das zeigt schon einmal die Betonungen. Der eine schreibt außerdem sichtlich aus unserer deutschen Perspektive (Schüller), der andere – beruflich und kirchenrechtlich – aus der gesamtkirchlichen und vatikanischen. Wobei: das darf man nicht als Etikett drauf kleben und meinen, damit habe man schon verstanden. Die Argumente sind auf beiden Seiten komplexer. Hier spricht nicht Deutschland gegen den Vatikan.
Einig und einander widersprechend
Die beiden Kirchenrechtler sind sich einig darin, dass die Form des „synodalen Weges“ etwas ist, was das Kirchenrecht so nicht kennt. Einig sind sie sich auch darin, dass der Weg ein geistlicher Prozess bzw. ein Beitrag zur Verkündigung des Glaubens ist, keine parlamentarische Abstimmung. Aber während Schüller vor allem Möglichkeiten für Neues und Entwicklungsspielräume auslotet, definiert Graulich den Weg eher rechtlich absichernd durch bestehende Rechtsinstrumente.
Der eine betont die „Adaptionsfähigkeit [des Kirchenrechts] an gewandelte Sozialgestalten von Kirche und Welt und deren Bedarfe“, der andere die Aufgabe der „kirchlichen Rechtsordnung, die Einheit der Gesetzgebung zu schützen“.
Das hilft
Ich finde diese Debatte ungemein hilfreich. Vor allem für all diejenigen von uns, die eben keine Kirchenrechtler sind, aber verstehen wollen, wo einige der Probleme liegen. Und die dort debattierten Fragen sind ja die Grundierung für alle anderen Fragen. Wenn über Autorität in der Kirche oder priesterliche Lebensform gesprochen wird, dann muss irgendwann die Frage gestellt werden, was mit den Ergebnissen passiert. Und spätestens da wird das Kirchenrecht eben spannend. Und nicht nur Canon 127 CIC (das als mein Gruß an die Autoren!).
Der synodale Weg ist ein Lösen von Knoten, habe ich ja behauptet. Das gilt auch für das Kirchenrecht. Die Debatte in dem Heft hilft auch den nicht-Spezialistinnen und Spezialisten, sich diesen Knoten einmal genauer anzuschauen.