Wenn der Papst von Reform spricht, dann spricht er meistens vom Amt des Bischofs. Was ja auch selbsterklärend ist, denn das Bischofsamt ist das Leitungsamt. Bereits in Rio, bei seiner ersten großen Reise, hat er den Bischöfen einiges ins Stammbuch geschrieben („Was Franziskus von den Bischöfen will“), in Evangelii Gaudium ebenfalls. Es geht um die „Psychologie von Prinzen“ und dergleichen, „Der Bischof muss leiten, was nicht dasselbe ist wie sich als Herr aufzuspielen“ hat er in Rio gesagt. in Kritik und Warnung vor Versuchungen ist der Papst immer sehr stark.
Es ist auch eine notwendige Debatte, weil die Frage nach Leitung immer wieder laut gestellt wird, was ich hier ja auch schon einmal aufgegriffen habe. Es ist die Frage hinter der Debatte zur Bedeutung der Synode und so weiter.
Aber es geht auch anders herum, was wir heute gesehen haben. Papst Franziskus ändert das Kirchenrecht in Sachen Ehenichtigkeitsverfahren. Und dabei weist er den Bischöfen die zentrale Rolle zu. Bereits in Rio gab es dieses Thema: „Die Bischöfe müssen Hirten sein, nahe am Volk, Väter und Brüder, mit viel Milde; geduldig und barmherzig“.
Deswegen bekommt der Bischof auch in der Kirchenrechtsänderung von heute eine wichtige Rolle. Nicht der Bischof als Bistumsverwaltung, sondern die Person des Bischofs. Er kann nun selber in offensichtlichen Fällen selber entscheiden, ohne dass eine zweite Instanz automatisch involviert wird. Außerdem verfügt der Papst, dass der Bischof das nicht vollständig delegieren darf, er muss also selber an diesen Verfahren beteiligt sein.
Die Frage, ob eine Ehe überhaupt nach katholischem Verständnis eine wirkliche und gültige Ehe ist und jemals war, wird also nun pastoraler. Immer wieder hatte es – nicht zuletzt bei der Synode – Beschwerden gegeben, dass es in vielen Ländern fast unmöglich sei, eine solche Frage beantwortet zu bekommen, weil die Strukturen dazu zu weit weg wären und damit das Ganze viel zu teuer. Das darf nicht sein, sagt Papst Franziskus. Es braucht eine „Bekehrung der Strukturen“, damit diese näher bei den Menschen sind. Es soll und muss pastoraler werden.
Der Papst zitiert selber sein Schreiben Evangelii Gaudiumm und es lohnt sich wirklich, in Sachen Reform das Ziel, das da genannt wird, nicht aus den Augen zu verlieren: „Ich träume von einer missionarischen Entscheidung, die fähig ist, alles zu verwandeln, damit die Gewohnheiten, die Stile, die Zeitpläne, der Sprachgebrauch und jede kirchliche Struktur ein Kanal werden, der mehr der Evangelisierung der heutigen Welt als der Selbstbewahrung dient. Die Bekehrung der Strukturen, die für die pastorale Neuausrichtung erforderlich ist, kann nur in diesem Sinn verstanden werden: dafür zu sorgen, dass sie alle missionarischer werden, dass die gewöhnliche Seelsorge in all ihren Bereichen expansiver und offener ist, dass sie die in der Seelsorge Tätigen in eine ständige Haltung des „Aufbruchs“ versetzt und so die positive Antwort all derer begünstigt, denen Jesus seine Freundschaft anbietet. Wie Johannes Paul II. zu den Bischöfen Ozeaniens sagte, muss ‚jede Erneuerung in der Kirche […] auf die Mission abzielen, um nicht einer Art kirchlicher Introversion zu verfallen’.“ (Nr. 27)
NB: Ich habe im Zitat abweichend von der offiziellen Übersetzung conversión (Originaltext) nicht als „Reform“, sondern als „Bekehrung“ übersetzt, wie auch alle anderen Sprachen: conversione, conversion und so weiter. Das ist ein religiös aufgeladenes Wort, das man nicht nur als „Reform“ wiedergeben kann.
Ich hab jetzt die ganze Zeit auf einen Kommentar gehofft, der von einer erfahrenen Person – wie Frau Brückner oder Chrisma etc. – hier abgegeben würde. Aber da kam nix. Die sind wohl alle noch im Urlaub.
In unserem Bistum hat jedenfalls ein Mann der in Kirchenrecht promoviert hat und in höherem kirchlichem Dienst stand, es tatsächlich hinbekommen ein Annulierung seiner Ehe, aus der immerhin vier Kinder hervorgegangen sind, durchzusetzen. Jetzt ist er in zweiter Ehe mit einer Frau zusammen die wohl mindestens zwanzig Jahre jünger ist als er. Und wie kommt das? Ja, genau, er kennt sich im Kirchenrecht aus.
Wenn ein Bischof allein bestimmen kann, welche Ehe annulliert werden kann und welche nicht, ist das sicher nicht schlecht, ist das sicherlich gerechter. Juristensprache ist ein Feld für sich. Und man kann Sprache – ist man vif genug – verbiegen, so verbiegen, dass sie einem dienlich wird. Je mehr Instanzen desto schlimmer.
Liebe Amica, ich bin überzeugt davon, dass sich ab sofort jeder Bischof, der nicht selbst sich im Kirchenrecht völlig sicher fühlt, sich einen Juristen des Kirchenrechts als Berater halten wird. Wo käme die katholische Kirche an dieser Stelle hin, wenn sie sich da auf die pure individuelle Barmherzigkeit eines Bischofs verließe… Barmherzigkeit ist etwas Emotionales. Und das passt nicht zur Juristerei. Gültigkeit oder Nichtigkeit einer Eheschließung festzustellen, ist klar geregelt. Es sollte sich Jedermann, der künftig einen Antrag auf die Erklärung der Nichtigkeit seiner Eheschließung stellt, darauf einstellen, dass sich am Prinzip nichts ändert, es wird nur schneller gehen. Dafür wird schon der Ehebandverteidiger sorgen, den es ja weiterhin gibt.
Ähnliche Fälle wie das von Ihnen beschriebene Beispiel wird es deshalb auch weiterhin geben.
Wer für seine persönliche Ehe-und Glaubenssituation solche Verfahren benötigt, trifft m.E. für sich gleichzeitig quasi eine Kirchenzugehörigkeitsentscheidung. Ich würde gern mal wissen, wie viele Antragsteller sich nach einem Negativbescheid danach richten und ihre Ehe fortführen, getrennt von Bett und Tisch, bis dass der Tod sie scheidet. Dazu habe ich noch niemals etwas vernommen. Eher von Fällen, wo man sich über das Kirchenrecht hinweg setzt und seine neue Partnerschaft oder eine neue Ehe ehrlich und offen lebt – oft glücklicher als die Erste. Dafür aber gibt es bisher keinerlei Absolution.
Ich erwarte nach einem Jahr großer Hoffnungen keinerlei wesentliche Veränderungen für getrennt Lebende katholisch Getraute oder wiederverheiratete Geschiedene von der Synode in diesem Herbst. Was sollte man noch bereuen, wenn man eine desaströse Ehe mit freiem Herzen (staatlich) verantwortungsvoll beendet hat, um sich selbst und die vielleicht noch kleinen Kinder vor größerem Schaden zu bewahren? Hat man sich da nicht schon längst selbst mit seinen Vertrauten, auch vielleicht Priestern, beraten? Ich habe den Eindruck, dass immer wieder nur das „Recht“, die Gesetze, das Sagen haben. Nach Gefühl jedenfalls wird bestimmt kein Bischof entscheiden.
@Amica, ich war auch nicht in Urlaub, aber zunächst überrascht, dass der Papst diese Entscheidung schon vor der Synode getroffen hat.
Aber alleine hier gibt es bereits diverse Missverständnisse zu der Neuregelung – die ich übrigens begrüße – dass ich keine Lust habe, hier mit zu diskutieren, denn ich müsste dann ständig Missverständnisse korrigieren.
Es geht nicht um „Eheauflösung“ sondern um die Feststelleung, dass eine katholische, sakramentale Ehe trotz kirchlicher Trauung von Anfang an nicht bestanden hat.
Und keineswegs sind die Bischöfe nun befugt, „gegen das Kirchenrecht“ zu verstoßen.
Das Verfahren wird vereinfacht, verkürzt, liegt zukünftig in der Hand des Ortsbischofs und ist zudem kostenlos, was es Vielen erst ermöglichen wird, ein solches Verfahren überhaupt erst anzustreben und das ist gut so.
Gut ist grundsätzlich auch die Stärkung des Amtes der Ortsbischöfe unter Berufung auf das Vat II, was auc so im Motu proprio für die lateinische Kirche steht.
Zunächst mal hat er die Annullierung nicht „durchgesetzt,obwohl er 4 Kinder hat“,
sondern es wurde bestätigt,
dass bei der sakramentalen Eheschließung ein Ausschließungsgrund vorhanden war und somit das Sakrament nie vollzogen wurde.
Dazu kann gehören:
Fehlendes Verständnis des Sakramentes der Ehe bei einem Partner – und das dürfte meines Erachtens heute auf die meisten kirchlich geschlossenen Ehen zutreffen. Und wenn der andere Partner sich noch so bemüht, es gelingt halt dann oft nicht, eine christliche Ehe zu führen.
Und wissen Sie ob nicht einer dieser Gründe vorgelegen hat jetzt mit meinen Worten formuliert:
Eine krankhafte Bindungsunfähigkeit
Das Verschweigen, dass man keine Kinder will
Zwangsheirat (auch das gab es in der katholischen Kirche – regen wir uns also nicht über die Muslime auf)
Untreue
es gibt noch weit mehr Gründe, aber das sind die, die mir ad hoc einfallen.
Und übrigens: es ist eine Mär – zumindest in Deutschland, dass Annullierungen so teuer sind
Auszug aus einer Stellungnahme der Diözese Eichstätte:
Kosten des Prozesses?
Die Gerichtsgebühren sind von der Partei zu entrichten, die den Antrag stellt. Sie betragen: Ordentliches Ehenichtigkeitsverfahren
1. Instanz 200 €;
2. Instanz 100 €;
3. Instanz (falls erforderlich) 100 €;
Dokumentenverfahren 50 €;
Privilegium-fidei-Verfahren ca. 300 €;
Inkonsummationsverfahren ca. 650 €.
Honorare für Gutachten, Übersetzungen und Auslagen für Zeugen gehen zu Lasten der klagenden Partei. Ermäßigung oder Erlass der Gerichtskosten sind im Einzelfall bei nachgewiesener Bedürftigkeit möglich.
Schutz der Privatsphäre?
Nur die beteiligten Parteien haben das Recht, Einsicht in die Akten zu nehmen. Das Verfahren läuft unter strenger Vertraulichkeit ab.
Trotzdem finde ich es gut, dass der Papst hier festgestellt hat, dass es nichts kosten darf.
So und als ich jetzt auf Suche nach den Kosten war, habe ich auch die Kurzfassung der Annullierunsgründe gefunden
Ehenichtigkeitsgründe
Eine gültige Ehe kommt unter anderem bei Vorliegen folgender Gründe nicht zustande:
Totalsimulation (z.B. Scheinehe)
Partialsimulation (Teilsimulation)
– Ausschluss der Nachkommenschaft
– Ausschluss der Einheit (z.B. der ehelichen Treue)
– Ausschluss der Unauflöslichkeit (z.B. durch Scheidungsvorbehalt)
Mangelnde Urteilsfähigkeit hinsichtlich der wesentlichen Rechte und Pflichten einer Ehe (z.B. wegen Beeinträchtigungen psychischer Art; wegen inneren Zwangs)
Psychisch bedingte Unfähigkeit, die Rechte und Pflichten einer Ehe auf sich zu nehmen bzw. zu erfüllen (z.B. wegen psychischer Unreife; schwerer Persönlichkeitsstörung)
Irrtum in einer Eigenschaft des anderen Partners, die direkt und hauptsächlich angestrebt wurde
Arglistige Täuschung
Eheschließung unter einer Bedingung
Eheschließung unter Furcht und Zwang (z.B. wegen Ehrfurcht vor den Eltern)
Letztlich hat der Papst nichts anderes getan, als das, was eigentlich schon immer Recht war, wieder ins Gedächtnis gerufen und wieder klar gemacht und das Abschieben in die verschiedenen Instanzen und Herumjonglieren zwischen verschiedenen Instanzen abgeschafft. Das ist besonders gut abzulesen aus der entsprechenden Seite des Erzbistums München – Freising
Offizial
In jeder Diözese besteht ein kirchliches Gericht. Das kirchliche Gericht (Offizialat oder Konsistorium) ist ausschließlich für die kirchliche Rechtsprechung, die sich nach dem Gesetzbuch der Kirche (CIC) richtet, zuständig.
Kardinal Reinhard Marx ist der oberste Richter in der Erzdiözese München und Freising. Er hat jedoch für die Ausübung der richterlichen Gewalt einen Stellvertreter (Gerichtsvikar) zu bestellen, der grundsätzlich von seinem Stellvertreter für die Leitung der Verwaltung der Diözese (Generalvikar) verschieden sein soll.
In der Erzdiözese München und Freising ist der Gerichtsvikar Offizial Dr. Lorenz Wolf. Er leitet das Gericht und ist in seinen Entscheidungen vom Erzbischof unabhängig. Durch ihn spricht der Erzbischof Recht. Eine Berufung gegen Urteile des Gerichtsvikars an den Bischof ist daher nicht möglich. Die Entscheidungen des Gerichts werden in der Regel durch ein Kollegialgericht gefällt.
In der kirchlichen Gerichtsbarkeit gibt es mehrere Instanzen. Eine Berufung gegen eine Entscheidung des Diözesangerichts wird in der nächst höheren Instanz entschieden. Das Metropolitangericht München ist als zweite Instanz zuständig für die Gerichte der Suffraganbistümer Augsburg, Passau und Regensburg. Berufungsgericht für das Konsistorium München ist das Diözesangericht von Augsburg. Die Zuständigkeit für die Verfahren in dritter und höherer Instanz liegt bei der Romana Rota in Rom.
wir können nur hoffen, dass die Bischöfe es auch umsetzen.
jetzt muss ich mir selber antworten, da es keine Korrekturmöglichkeit gibt:
Der zweite und der dritte Absatz müssen aufgrund der Weisung des Papstes geändert werden, denn jetzt ist der Bischof die letzte Instanz.
Es ist nicht nur auf den ersten Blick eine kleine revolutionäre Tat, die Franziskus dort vollbracht hat. Es geht nun schneller, ist billiger und es gibt nur noch eine Instanz, die direkt beim zuständigen Bischof liegt. Also nicht mehr Rom. So habe ich mir dieses Verfahren immer gewünscht. Nun kommt es auf den Bischof an, anders als Sie liebe @Gabi, traue ich unseren Bischöfen durchaus etwas zu. Nicht Jedem, aber Einigen. Nehmen wir den extrem Fall: die unter häuslicher Gewalt leidende Frau, der der Weg zur Eheauflösung bisher durch Kosten, Mangel an Kontakten etc. verwehrt war hat nun einen direkten Ansprechpartner. Der Bischof der Diözese, ist der zuständige Richter, der über deren Antrag entscheidet. Auch wenn er nicht selbst entscheiden will, muss der Antrag innerhalb eines Jahres entschieden sein. Es gibt eine ganze Reihe von Gründen warum eine katholisch geschlossene Ehe aufgelöst werden kann. Die Nicheinhaltung des Treueversprechens gehört übrigens dazu. Bisher war der Weg zu Auflösung der katholisch geschlossenen Ehe den meisten Menschen verwehrt. Mit seinem mutigen Schritt hat Franziskus hier Erleichterungen geschaffen.
@Amica nix Urlaub, voller Scheibtisch……
Jedenfalls ist es schön, Sie wieder zu lesen!
Danke, liebe @ chrisma, für Ihre Sicht und Ihre Erfahrung. Ich nehme Ihnen das völlig ab, dass es Bischöfe gibt, die allein und ohne Hilfe selbst entscheiden können, was zu tun ist.
Zudem haben Sie mein Interesse geweckt, was für Gründe zu einer Anullierung oder Auflösung einer sakramental geschlossenen Ehe von zwei ganz normalen katholischen Partnern führen können. Bisher kannte ich nur solche, die zum Zeitpunkt der Eheschließung von Bedeutung waren.
Wo kann man das nachlesen?
Aber abgesehen davon: seit fast 40 Jahren lebe ich ganz beruhigt (= im inneren Frieden) damit, dass Gott größer ist als das juristische Regelwerk seiner Kirche, und dass er mich schon längst liebevoll und gnädig entlassen hat aus einer treulos und bedrohlich gewordenen Ehe. Für mein Leben danach brauchte ich persönlich nie einen kirchenrechtlichen Beschluss, aber natürlich mag es bei Anderen dieses Bedürfnis geben.
@Gabi, der letzte Abschnitt ihres Statement findet meine volle Unterstützung. Ja Gott ist größer als alle Regelwerke seiner Kirche und es ist richtig sich aus einer Ehe zu lösen die nicht mehr lebbar ist.Eine solche Entscheidung, verantwortlich getroffen, findet Gottes Schutz und Liebe.
PS @Brigitta hat die meisten Gründe zur Ehenichtigkeit sehr gut aufgeführt
danke chrisma
aber in diesem Fall gilt das Lob nicht mir sondern einer gemeinsamen Seite der Bistümer Mainz und Eichstätt – ich habe mich nur auf die Suche gemacht, da ich wusste, dass ich das schon einmal gelesen hatte auf einer offiziellen Seite der Kirche.
Außerdem bringe ich ein gerüttelt Maß an Erfahrung mit auf diesem Gebiet in der Familie und im Umfeld meines Freundes- und Bekanntenkreises und von verschiedenen Tagungen.
@Brigitta, dass Problem waren immer die zweite und dritte Instanz, es wurde so gut wie nie in erster Instanz entschieden, es ging dann nach Rom und ab da wurde es „unübersichtlich“ und teuer. Die Verfahren wurden künstlich in die Länge gezogen, aufgebläht und völlig unnötig überteuert. Unter rund 30.000.–€ war am Ende wenig zu machen. Nun liegt die letzte Entscheidung beim jeweiligen Bischof, ist durch die Landessprache transparent und so weiter und so fort. Ich habe in einem solchen Fall einmal vor längerer Zeit ein psychiatrisches Gutachten beigesteuert, der Fall hat sich in Rom „verläppert“. Die Frau hat sich dann einfach scheiden lassen (häusliche Gewalt vom schlimmsten), ist glücklich aus der Kirche ausgetreten und in zweiter Ehe ebenfalls glücklich verheiratet. Ihnen einen schönen Sonntagabend.
Allen Vertrauen in Ehren und schön das es Menschen gibt die noch soviel vertrauen haben. Aber ich denke nicht das die Bischöfe gegen das geltende Kirchenrecht entscheiden. Meines erachtens lese ich da nur das dass ganze Verfahren schneller gehen soll und nicht über viele Tische und Hände aber nicht das es der Trennung Tor und Tür öffnet. Aber wir werden ja mehr erfahren wenn es mit der Synode weitergeht.
Und das geltende Kirchenrecht beschreiben die Diözesen Mainz und Eichstätt kurz und schmerzlos so siehe oben. Nichts anderes werden die Bischöfe tun. Und an diesen Grundsätzen hat der Papst nichts geändert, er hat nur die Vorgehensweise gestrafft und die Kosten abgeschafft.
Sarkasmus an: „Nur wollen das diese ach so lieben gesetzestreuen konservativen Katholiken nicht wahrhaben.“ Sarkasmus aus
Ob das nun Sarkasmus ist weis ich nicht aber die lesen Reform und nicht weiter und dann kommt es zu Reaktionen sprich innerkirchlichen Streitereien und vielleicht auch noch zu Spaltungen.
Zu dem aktuellem Thema „Papst wünscht sich Bischöfe, die Freude ausstrahlen“ folgende Frage:
Sieht am eigentlich in Rom was in Limburg vorgeht?
Die echten Katholiken sind empört was sich Rom, der Herr Tebartz van Elst und die Bistumsleitung leisten.
Dieser Bischof sollte sich schämen und Buse tun nach all dem was dem Bistum Limburg und der katholische Kirche angetan hat und durch seine arrogante Anwesenheit weiter zumutet.
Man sollte in Rom den Artikel in Spiegel-Online und das dazugehörige Forum beachten. Als überzeugter Katholik ist das Verhalten der Kirche und dieses Bischofs deprimierend und frustrierend.
Hier der Link, ich hoffe er funktioniert.
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/tebartz-van-elst-neuer-aerger-im-bistum-limburg-a-1052295.html
Hallo Herr Pater, ich hoffe sie haben den Mut und löschen nicht diesen Hinweis, sondern zeigen diesen Link auch den Herren Tebartz van Elst und Kardinal Müller! Ich vertraue auf SIE!
Ist es eigentlich richtig was ich heute in unserer Tageszeitung gelesen habe, die eigentlich eine sehr zuverlässige Zeitung ist. Im Vatikan geht ein Dossier um gegen die letzten Verfehlungen des Papstes, sprich seiner schnelleren Auflösungen der Ehen. Was wissen Sie davon was sich da anbahnt?
Hier noch der Artikel aus der Zeitung:“…Anklage gegenden Papst
Im Vatikan zirkuliert ein internes Dossier
ROM Von unserem Korrespondenten JuliusMüller-Meiningen
In drei Wochen kommen die katholischen Bischöfe aus aller Welt imVatikan zusammen,um beider Synode über den künftigen Kurs ihrer Kirche zudiskutieren. In der Kurie, dem bürokratischen Apparat des Papstes, zirkuliert unterdessen ein Dossier, das unserer Zeitung vorliegt und in dem die jüngsten „Sünden des Papstes“ aufgelistet werden. Mancher Prälat verspürt gar physische Aggressionen gegen den Pontifex und teilt das unter dem Schutz der Anonymität auch mit. Der Auslöser für das, was man getrost alsVorbereitung eines organisierten Widerstandes gegen Franziskus bezeichnen kann, ist der jüngste Erlassdes 78 Jahre alten Argentiniers. Mit seinem am Dienstag veröffentlichten Motuproprio (aus eigenem Antrieb),das den lateinischen Titel Mitis Judex Dominus („Jesus, der gütige Richter“) trägt, hat er die Kirche vor vollendete Tatsachen gestellt. Sichtbar wird der Zorn der Kurie in einem schneidend formulierten Dossier, das dieser Tage in den wichtigsten Büros im VatikanVerbreitung findet. Darin wird das Gesetz zur Erleichterung der Ehenichtigkeitsprozesse juristisch in seine Einzelteile zerpflückt. Die Hauptvorwürfelauten, der Papst habe die bei einer für die Kirche derart essenziellen Materie zuständigen Gremien umgangen und defacto die katholische Scheidung eingeführt. Von einer bedenklichen Entwicklung ist in dem siebenseitigen Schreiben die Rede, das geregelte Verfahren der Gesetzgebung in der Universalkirche sei ausgehebelt worden. Die meisten Sicherungen im Eheprozess seien wissentlich ausgeschaltet worden. Insbesondere dieEinführung eines Eilverfahrens unter Aufsicht des Bischofs zur Feststellung der Ehenichtigkeit macht den Kritikern zu schaffen. Sollte es–wie von den Papstkritikern befürchtet – zu einer Flut von Nichtigkeitserklärungen kommen, wäre das Problem der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zu den Sakramenten praktisch beseitigt. Sie können fortan problemlos aus ihrer katholischen, eigentlich für die Ewigkeit geschlossenen Ehe aussteigen. Per päpstlichem Dekret. Für die Bewahrer der Doktrin wie den deutschen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, kommt das einem Super-GAU gleich. Auch auf Müllers Tisch liegt die inoffizielle Anklageschrift gegen Franziskus. Die Bedeutung der Ehe, insbesondere der Umgang mit geschiedenen Eheleuten, die erneut zivil heiraten, ist das Epizentrum der Debatte um den Kurs der Kirche. Die Unauflöslichkeit der Ehe ist das Dogma, an das sich konservative Geistliche festklammern. Sie fürchten, dass das ganze Gebäude zusammenbricht, wenn man eines der Fundamente beseitigt. Es geht aus ihrer Sicht um nichts weniger als das Fortbestehen der wahren Kirche. Die am 4.Oktober beginnende Synode droht nun zu einem um sich selbst kreisenden Debattierclub zu verkommen. Der Papst, so der Tenor, entscheidet sowieso nach eigenem Gutdünken…“
Ich habe von dem Dossier gehört, aber es ist anonym, und so was will ich gar nicht lesen. Wer nicht den Mumm hat, seinen Namen zu nennen, den will ich gar nicht zur Kenntnis nehmen.
Im Grunde stimme ich Ihnen ja zu man könnte seinen Unmut auch offener austragen und nicht in der Anonymität. Anonymität grenzt an Feigheit. Ist aber vorhersehbar gewesen. Wobei so anonym ist es nicht wer denken kann weis aus welcher Richtung diese Anfeindungen kommen.
Aber dann sind es wieder nur Vorurteile, die aufeinander treffen. Ich meine zu wissen … . Das Thema ist zu wichtig, als dass ich mich auf sowas verlassen möchte.
Das versteh ich schon. Nur finde ich es halt nicht richtig das gewisse Vertreter der Kurie sich anonym und verdeckt halten und sich nicht offen stellen. Wäre in so einem Dossier nicht Offenheit günstiger nicht hinter vorgehaltener Hand sondern ein direktes Schreiben an den Papst. Das müsste doch für Kurienmitarbeiter leichter sein als für den einfachen Ottonormalverbraucher.
Ich bin überzeugt davon, Papst Franziskus kann sich derartiger „Angriffe“ selbst erwehren und wird sie als solche auch wahrnehmen, so Gott will.
Ich wünsche all jenen die diesen Papst feige hintergehen, nicht den Mumm haben ihm offen zu sagen was ihres Erachtens nicht „Recht“ ist ein sehr, sehr langes Pontifikat. Ich hoffe und bete für ein langes Pontifikat für, Alle, denn Franziskus ist ein Segen für die Menschheit.
Der Papst hat ja, wenn ich mich richtig erinnere,mal selbst davon gesprochen, dass er nicht viel Zeit hat. Vielleicht nimmt er die Dinge deswegen so deutlich in die Hand und setzt Zeichen, hinter die man später nicht so einfach zurückkann.
Oder kann sich jemand vorstellen, dass noch einmal ein Papst einsam und verlassen in den päpstlichen Räumen leben wird anstatt in St. Martha.Immerhin hat das auch dazu geführt, dass inzwischen auch in Deutschland Bischöfe ihre Bischofspaläste verlassen und sich ihre Wohnung woanders suchen wie jetzt der neue Bischof von Berlin.
Oder kann sich noch jemand vorstellen, dass sich noch einmal ein Papst dem Zeremonienmeister so unterordnen wird wie es Papst Benedikt getan hat, der es sicher aus lauterer Absicht getan hat.
Oder kann sich jemand vorstellen, dass sich noch einmal ein Papst von Sicherheitsbedenken vereinnahmen lässt.
Oder, oder, oder, …..
Oder kann sich jemand vorstellen, dass die Kirche hinter seine Aussagen – egal ob beim Angelus, bei seinen Predigten, in der Enzyklika, bei den Ansprachen, egal wo sonst noch – zurückkann.
Kirche wird endlich wieder gehört.
Doch es gibt eine Gruppe:
Die Gruppe der ewig gestrigen,
die Gruppe, die Angst hat,
es sind dieselben,
(die auch Angst haben vor den Flüchtlingen,)
die Angst haben vor jeder Veränderung,
die Angst haben vor dem frischen Wind,der durch die Kirche weht,
(die im Moment auch Angst haben vor dem frischen Wind, der durch München weht,)
weil sie damit nicht umgehen können und sich mit allen möglichen vermeintlichen schon immer in der Kirche vorhandenen Gesetzen, die oft erst durch das Konzil von Trient entstanden sind in Abgrenzung zum „Luthertum“, ummanteln wie mit einem dicken windundurchlässigen Mantel in einem kräftigen Sturm.
Ja, der Papst braucht unser Gebet –
aber er braucht vor allem unser Mittun
und wenn wir uns den Mund in Fransen reden,
um Missverständnisse aufzuklären –
und dort betend schweigen,
wo es keinen Sinn hat zu reden,
weil die Vorurteile gegenüber Gott zu groß sind.