Mit dem Verbot der Beschneidung hat das Kölner Landgericht eine neue Etappe in der Auseinandersetzung zwischen Religion und Staat ausgelöst. Ich sage ausgelöst, denn der Richterentschluss wird nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Es gibt anders lautende Urteile und damit Rechtsunsicherheit, außerdem ist die Religionsfreiheit ein zu wichtiges Thema, als dass man seine Begrenzung allein dem Landgericht Köln überlassen könnte.
Verschiedentlich haben sich Vertreter der betroffenen Religionen Islam und Judentum, dann aber auch des Christentums zu Wort gemeldet. Sie sehen eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Und genau das ist es: Der Raum der Möglichkeiten, Tradition und Brauch und Gebot zu leben, ist eingeschränkt worden.
Dabei ist die juristische Seite einleuchtend: Ein Mensch hat ein Recht auf die Unversehrtheit des eigenen Körpers, auch Eltern dürfen dort nicht eingreifen.
Das Landgericht hat nun der Gesellschaft aufgegeben, die Grenzen neu zu bestimmen. Kann ich einen Menschen vor den Konsequenzen bewahren, in eine Religion hineingeboren zu werden? Weiterlesen “Die Öffentlichkeit von Religion und ihre Grenzen”