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Schlagwort: Verfahren

Die causa Pell

Veröffentlicht am 6. Juni 2019
Missbrauch und Kirchenführung Kardinal Pell beim Weltjugendtag in Madrid. Foto: flickr.com

Kardinal George Pell in Handschellen vor Gericht: seit einigen Tagen läuft das Revisionsverfahren nach seiner Verurteilung, am Donnerstag ging die zweitägige Anhörung zu Ende. Eine Entscheidung steht noch aus, das kann noch dauern. Der Prozess wurde immer auch in den Medien geführt, George Pell und die Medien, diese Geschichte ist auch noch nicht vorbei.

Es gibt drei mögliche Ausgänge des Verfahrens: Freiheit für Pell, ein neues Verfahre oder Bestätigung des Urteils. Und es gibt je nach Ausgang auch noch die Möglichkeit einer weiteren Instanz. Ganz gleich wie der Ausgang  aussieht, es werden niemals alle zufrieden sein können, zu hoch waren die Wellen während der vergangenen Jahre geschlagen.

George Pell und die Medien

Es war und ist nicht einfach für die Kirche in Australien, erstens weil Kardinal George Pell nicht der einzige war und ist, der sich mit Vorwürfen konfrontiert sah und sieht, sondern auch weil er immer auch so etwas wie eine Symbolfigur für diese Krise in Australien war.

Symbolfigur Pell

Symbol ist Pell aber auch in seiner Bedeutung für das Pontifikat von Papst Franziskus. Einerseits stand er für die saubere Aufarbeitung der finanziellen Angelegenheiten des Vatikan, robust im Auftreten und ohne falsche Rücksichtnahme. Er gehörte zu den engsten Beratern des Papstes.

Andererseits war er auch ein öffentlicher Kritiker der Linie von Franziskus, seine Vorwürfe gegen die Familiensynode waren laut und deutlich, auch hier sein robuster Stil, wenn ich das mal so sagen darf.

Der Prozess um ihn hat Papst Franziskus sein Amt sicherlich nicht einfacher gemacht.

Vielleicht Grund, einen Moment zurück zu denken. Es ging um Missbrauch. An zwei Jungen, ein Missbrauch der lange her war und auf den Drogenmissbrauch und dergleichen folgten, es war also nicht einfach für das eine überlebende Opfer, sich genau zu erinnern.

Komplexer Prozess

Der erste Prozess war deswegen auch gescheitert, die Jury konnte sich nicht einigen, Journalisten sprachen von 10 zu 4 Stimmen (für Pell). Der zweite Prozess ging dann in genau die andere Richtung und endete in einem Schuldspruch. Das alleine zeigt, wie schwer es ist, ein solches furchtbares Ereignis rechtlich und öffentlich zu bewerten.

Meinen Respekt für alle, die sich damit auseinander setzen und die es nach all den Jahren probieren, das Recht durchzusetzen. 

Respekt für das Rechtssystem

Einen der besten Artikel dazu hat Austen Ivereigh geschrieben, noch vor dem Beginn des Revisionsverfahrens. Ausgewogen und sehr nachdenklich. Die Lektüre lohnt. Er trifft auch meine eigenen Fragen sehr gut, ich war mir nie sicher, was ich dazu denken sollte.

Zum einen passte da irgendwie nicht alles zusammen, die Geschichte und die Beweise klangen in meinen Ohren komisch, nicht schlüssig. Auf der anderen Seite wissen wir, wie schwer es Opfer haben, für glaubwürdig gehalten zu werden. Alle Prozess-Beobachter haben aber die Glaubwürdigkeit des Opfers deutlich betont, und beides – die Widersprüchlichkeit der Geschichte und die Glaubwürdigkeit des Opfers – standen im Gegensatz zueinander. Was den Prozess so schwer gemacht hat.

Opfer haben es immer noch schwer, gehört zu werden

Schwierig fand ich die gesamte Zeit über die Perspektive vieler Beobachter. Zum einen schien entweder klar, dass er schuldig sei, sein muss: Pell, Symbolfigur für die Täter in Australien und für das Vertuschen.

Die andere Haltung war die, dass Pell ein Märtyrer sei. Zumindest innerkirchlich und im angelsächsischen Raum gab es da kaum Zwischentöne.

Aber auch bei uns war es nicht ganz einfach. Das Gericht – wir erinnern uns – hatte eine so genannte „suppression order“ erlassen, es durfte also während des Prozesses nicht berichtet werden. Und es gibt nun auch Prozesse gegen Journalisten, die dagegen verstoßen haben sollen.

Das Verbot, zu berichten

Ein Angriff auf die Pressefreiheit sei das gewesen, habe ich immer wieder gelesen. Aber ganz gleich, wie man dieses Bericht-Verbot einschätzt, es ist Teil des Rechtssystems, das George Pell zur Verantwortung gezogen hat. Australien ist ein Rechtsstaat und von hier aus darüber den Stab zu brechen hatte immer einen etwas schalen Beigeschmack.

Zumal der Fall so schwierig war. Medien sind immer „teilnehmende Beobachter“, sie verändern durch die Arbeit das, worüber sie berichten. Das geht auch gar nicht anders. Aber in diesem Fall wollte der Richter das so weit wie möglich ausschließen. Das war zum Wohl des Opfers – für einen richtigen Prozess – zum Schutz der Rechte des Angeklagten und für einen sicheren Ablauf des Verfahrens.

Ein sicherer Ablauf des Verfahrens

Sich an solch ein Verbrechen zu erinnern ist nicht so einfach, wie uns die Erfahrung und die vielen Geschichten der vergangenen Jahre gelehrt haben. Das unter den Scheinwerfern der Öffentlichkeit zu tun und auf der ganzen Welt begutachtet und bewertet zu werden, genau das wollte der Richter ausschließen.

Aber nicht die Pressefreiheit war hier das Opfer. Sondern der Mann, der von einer Vergewaltigung berichtete und – weil im ersetzen Prozess die Jury sich nicht einigen konnte – das gleich zwei Mal. Und ein zweites Opfer, das nicht mehr sprechen konnte, weil dieser Mann schon verstorben ist. Das waren die Opfer.

Das waren die Opfer

Was die Auswirkungen jetzt für die Kirche in Australien bedeuten, das kann ich und will ich von hier aus nicht beurteilen, der Artikel von Austen Ivereigh gibt eine gute Perspektive. Wir werden sehen, wie die Kirche, wie die Glaubenden, wie die Medien, wie die Öffentlichkeit damit umgehen.

Es gibt aber Dinge, die wir aus dem Verfahren lernen können. Erstens, dass es nicht einfach ist, Opfern und Überlebenden von Missbrauch vor Gericht Recht zu verschaffen. Jeder Fall ist einzeln, dauert, hängt an der Glaubwürdigkeit und der Beweislage. Vorverurteilungen von Angeklagten helfen nicht, ebensowenig wie das Gegenteil. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht, wenn man auf die manchmal doch sehr vereinfachenden Berichte der vergangenen Jahre blickt.

Vertrackt

Zweitens steht hier nicht das Pontifikat von Papst Franziskus vor Gericht. Die Versuchung ist groß, jetzt die Reform oder Teile der Reform für gescheitert zu erklären. Kardinal Pell hat ja nie seinen Job im Vatikan aufgegeben, deswegen war jede Pell-Geschichte auch immer einen Vatikan-Geschichte. Das ist medial verführerisch, trifft aber nicht den Kern des Verfahrens.

Drittens können wir lernen, wie wichtig es ist, die Dinge nicht auf sich beruhen zu lassen. Missbrauch ist ein Verbrechen und zerstörerisch. Und wer Missbrauch erleben musste, der steckt in einer vertrackten Situation. Das für Dritte – Richter, Geschworene – klar zu bekommen ist schwer. Um so wichtiger ist es, da nicht nachzulassen.

Nicht nachlassen

Viertens – und hierfür kann Pell nun tatsächlich eine Symbolfigur sein – lernen wir dass Missbrauch eben nicht im luftleeren Raum stattgefunden hat und stattfindet und dass sowohl der Missbrauch wie auch die Aufklärung und die Rechtsprechung Auswirkungen haben. Auf die ganze Kirche, ob die will oder nicht.

Die Täter haben neben den Menschen, die sie missbraucht haben, eben auch die Kirche geschädigt. Und die und wir alle müssen damit klar kommen. Und das wird dauern. Und das ist kompliziert, das hat uns der Pell-Prozess mehr als deutlich vor Augen geführt.

Mit dem Ausgang dieses Verfahrens entscheidet sich nur dieses Verfahren, nichts anderes. Sorgfalt, Ausdauer, Differenzierung, das alles darf nicht nachlassen, ob George Pell nun schuldig gesprochen bleibt oder nicht.

 

Kategorien Allgemein, Geschichte, Glaube und Gerechtigkeit, VatikanSchlagwörter Australien, George Pell, Gerechtigkeit, Gericht, Missbrauch, Recht, Täter, Verfahren21 Kommentare zu Die causa Pell

Konkret und praktisch: Die Denkanstöße des Papstes

Veröffentlicht am 22. Februar 2019
Denkanstöße des Papstes Der Papst ist wie so oft einer der ersten im Saal, vorbereitet und aufmerksam. Ein Schnappschuss vom Donnerstag

Ob das jetzt sowas wie die neuen Zehn Gebote seien, wurde bei der Pressekonferenz am Donnerstag gefragt. Bei Listen mit durchgezählten Dingen, die zu tun sind, liegt diese Assoziation ja auch vielleicht nahe. Es ging um die 21 Punkte zur Reflexion, die Papst Franziskus zu Beginn der Konferenz zum Kinderschutz allen Teilnehmenden mitgegeben hatte.

„Als Hilfsmittel erlaube ich mir, euch einige wichtige Kriterien mitzugeben, die von den verschiedenen Kommissionen und Bischofskonferenzen erarbeitet wurden – sie stammen von euch, ich habe sie ein wenig zusammengestellt. Es sind Leitlinien, die unsere Überlegungen unterstützen sollen. Sie werden euch jetzt ausgeteilt. Sie sind einfach ein Ausgangspunkt. Sie kommen von euch und kehren zu euch zurück.”

„Sehr ausgewogen” kommentierte mir gegenüber ein erfahrener Kirchenrechtler diese Liste. Der Papst habe alle Aspekte in ein gutes Verhältnis zueinander gesetzt. Und weil das sicherlich nicht nur gute Punkte zur Reflexion hier in Rom sondern auch für die Weltkirche sind, habe ich mich an eine eigene Übersetzung gemacht.

 

Punkte für die Reflexion

  1. Einen praktischen Leitfaden (Vademecum) erarbeiten, in dem die Schritte bestimmt werden, welche von den Verantwortlichen in allen entscheidenden Momenten beim Umgang mit einem (Missbrauchs)fall zu tun sind.
  2. Strukturen des Zuhörens schaffen, zusammen gesetzt aus erfahrenen Fachleuten, in denen auch die erste Unterscheidung von (Missbrauchs)fällen mutmaßlicher Opfer erfolgt.
  3. Kriterien für die direkte Einbeziehung des Bischofs oder Ordensoberen festlegen.
  4. Gemeinsame Verfahren für die Untersuchung von Vorwürfen, den Schutz von Opfern und das Recht des Angeklagten auf Verteidigung festlegen.
  5. Die übergeordneten zivilen und kirchlichen Autoritäten informieren, entsprechend der zivilen und kirchenrechtlichen Vorschriften.
  6. Regelmäßige Revision der Verfahren und Vorschriften zur Sicherstellung von geschützten Bereichen für Minderjährige in allen pastoralen Bereichen; diese Verfahren und Vorschriften die auf die Grundsätze von Gerechtigkeit und Nächstenliebe aufgebaut sind und die integriert werden müssen, damit das Handeln der Kirche auch auf diesem Gebiet ihrem Auftrag entspricht.
  7. Besondere Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen gegen einen Bischof erstellen.
  8. Opfer begleiten, schützen und betreuen und ihnen alle Unterstützung  zu einer vollständige Heilung anbieten.
  9. Das Wissen um die Ursachen und Konsequenzen von sexuellem Missbrauch durch Fortbildung von Bischöfen, Ordensoberen und Seelsorgern verbessern.
  10. Seelsorgliche Wege der Heilung für von Missbrauch verwundete Gemeinden und Gemeinschaften schaffen, genauso wie Wege der Buße und der Wiedereingliederung für die Schuldigen.
  11. Verstärken der Zusammenarbeit mit allen Menschen guten Willens und den Vertretern der Medien, um echte von falschen Fällen zu unterscheiden, Anklagen von Verleumdungen, Groll und Unterstellungen, Gerüchte und Diffamierungen vermeidend (siehe auch Ansprache des Papstes an die Römische Kurie am 21. Dezember 2018)
  12. Das Mindestalter für eine Ehe auf sechzehn Jahre anheben [dem Papst geht es hier um die kirchenrechtlichen Bestimmungen, im Augenblick sind sind die Mindestalter nicht für beide Geschlechter gleich]
  13. Vorschriften aufstellen, welche die Einbeziehung von Experten an den Untersuchungen und den verschiedenen Stufen der kirchenrechtlichen  Verfahren betreffs des sexuellen Missbrauchs und/oder Missbrauchs von Autorität ermöglichen und sicherstellen.
  14. Das Recht auf Verteidigung: Das im Naturrecht und Kirchenrecht gegebene Prinzip der Unschuldsvermutung bis zum Erweis der Schuld des Angeklagten muss gewahrt bleiben. Deswegen muss vermieden werden, dass Listen von Angeklagten veröffentlicht werden, und zwar auch von Bistümern, vor der Voruntersuchung und dem endgültigen Urteil.
  15. Beachtung des traditionellen Prinzips der Verhältnismäßigkeit der Strafe zum begangenen Vergehen. Festlegen, dass des sexuellen Missbrauchs schuldige Priester und Bischöfe das öffentliche Ausüben des Amtes aufgeben.
  16. Vorschriften bezüglich Seminaristen und Priesteramtskandidaten einführen. Für diese ein erstes und dann permanentes Ausbildungs-Programm einführen, um ihre menschliche, geistliche und psychosexuelle Reife zu festigen, wie auch ihre zwischenmenschlichen Beziehungen und ihr Verhalten.
  17. Für Bewerber um das Priesteramt oder für den Ordenseintritt eine psychologische Bewertung durch qualifizierte und anerkannte Experten einführen.
  18. Vorschriften für den Übertritt eines Seminaristen oder Ordensmitglieds von einem Seminar in ein anderes festlegen, genauso wie für den Übertritt eines Priesters oder eines Ordensmitglieds von einem Bistum oder einem Orden in einen anderen. 
  19. Obligatorische Verhaltensregeln für alle Kleriker, Ordensleute, Seelsorger und Ehrenamtliche formulieren, um angemessene Grenzen des eigenen Verhaltens in zwischenmenschlichen Beziehungen festzulegen. Notwendige Voraussetzungen für Mitarbeiter und Ehrenamtliche identifizieren, sowie Prüfung der polizeilichen Führungszeugnisse.
  20. Erläuterung aller Informationen und Daten über die Gefahr des Missbrauchs und dessen Konsequenzen, darüber wie Zeichen von Missbrauch erkannt und wie des sexuellen Missbrauchs verdächtige angezeigt werden können. Das alles muss in Zusammenarbeit mit den Eltern, Lehrern, Fachleuten und staatlichen Autoritäten geschehen.
  21. Es ist notwendig dort, wo es dies noch nicht gibt, eine einfach zu erreichende Einrichtung für die Opfer zu schaffen, die mutmaßliche Vergehen anzeigen wollen. Diese Einrichtung muss von der örtlichen kirchlichen Autorität unabhängig sein und aus Experten bestehen (Klerikern wie Laien), welche die Aufmerksamkeit der Kirche denen gegenüber ausdrücken können, die sich durch unangemessenes Verhalten von Klerikern verletzt sehen.
Kategorien Allgemein, Die deutschsprachige Kirche, Franziskus, Glaube und Gerechtigkeit, Glaube und Vernunft, Rom, VatikanSchlagwörter #PBC0219, Kinderschutz, Kirchenrecht, Konferenz, Missbrauch, Papst Franziskus, Vatikan, Verfahren24 Kommentare zu Konkret und praktisch: Die Denkanstöße des Papstes

Verfahren

Veröffentlicht am 10. Februar 201410. Februar 2014

Zwei konträre Aussagen können nicht gleichzeitig wahr sein. Als vor zwei Wochen das Magazin Focus meldete, der Abschlussbericht zu Limburg sei fertig und er werde Bischof Tebartz-van Elst so gut wie frei sprechen, musste die für den Bericht verantwortliche Deutsche Bischofskonferenz dementieren: Der Bericht sei noch nicht fertig. „Fakten, Fakten, Fakten“? Fehlanzeige. Das gleiche Dementi könnte die dbk gestern abgesetzt haben, dieses Mal über das Magazin Spiegel mit der genau gegenteiligen Meldung: Der Bericht belaste den Bischof sehr stark und mehr noch als bisher bekannt.

Mindestens eines der beiden Blätter muss sich dringend neue Informationsquellen beschaffen, um sich nicht weiter vor aller Welt vorführen zu lassen.

Meine Respekt vor den Recherchefähigkeiten des Spiegel ist immens, aber auch nach diesem neuesten Bericht bin ich weiter von dem überzeugt, was ich im Oktober gesagt habe: Der Papst hat richtig gehandelt, ein Verfahren einzusetzen und es lokal zu verorten. Dort wird untersucht und gesammelt, und erst wenn alles feststeht, dann wird entschieden. Nicht auf die Schnelle, nicht auf Hörensagen, sondern mit Tatsachen.

Das ist wie bei der so genannten „Vatikanbank“, dem IOR. Da hatten die Medien in ihren Schnellmeldungen im letzten Jahr spekuliert, der neue Papst Franziskus wolle es auflösen. Stattdessen passiert dasselbe wie im Limburger Fall: Eine Kommission – in diesem Fall Fachleute von außen – schaut sich die Bank an und dann wird entschieden, was geändert werden muss, wie es weiter gehen muss, wozu das Institut weiter dienen kann. Danach, nicht aus dem Bauch heraus davor.

Im Spiegel-Bericht wird ein namentlich nicht weiter genannter Priester zitiert, der sagt, jeder Tag der ohne Entscheidung vergehe schade dem Ansehen von Papst Franziskus. Das ist ein ganz gefährlicher Satz. So sehr ich den Druck verstehen kann, so ist es doch nur ein klares Verfahren, was die Situation lösen kann.

Geduld ist anstrengend, aber die müssen wir jetzt aufbringen.

Kategorien AllgemeinSchlagwörter Bischofskonferenz, Franziskus, Limburg, Medien, Papst, Spiegel, Verfahren8 Kommentare zu Verfahren

Informationen zu Sedisvakanz, Konklave und Papstwahl

Veröffentlicht am 23. Februar 201311. März 2013

Zusammengetragen von der deutschsprachigen Redaktion von Radio Vatikan. Diese Seite wird laufend auf den neuesten Stand gebracht.

Mit Rücktritt des Papstes am 28. Februar um 20 Uhr ist der Stuhl Petri vakant. Wie der Vatikan dann funktioniert und wer was machen darf, dass können Sie hier lesen. Vatikankenner Ulrich Nersinger erklärt die Riten und die Geschichte der Sedisvakanz in einem Interview:

http://media01.radiovaticana.va/audiomp3/00361195.MP3

 

KonklaveDas Konklave

Diese Art, einen Papst zu wählen, hat sich über Jahrhunderte entwickelt und erfährt immer wieder Änderungen, um es an die Umstände der Zeit anzupassen: Ein erster Überblick. Wie genau das Verfahren zur Wahl abläuft, können Sie hier lesen, die neuesten Änderungen sind dort eingearbeitet. Der Ort – wie auf dem Bild zu sehen – ist die Sixtinische Kapelle, die wir vor der Wahl besuchen konnten.

Den Zeitplan für das Konklave können Sie hier nachlesen. Vor dem Konklave und über die Atmosphäre haben wir uns mit zwei Kardinälen unterhalten, mit Karl Kardinal Lehmann und Christoph Kardinal Schönborn.

 

Die Kardinäle

Insgesamt sind beim Konklave 2013 117 Kardinäle wahlberechtigt, auch wenn an der Wahl in diesem Jahr nur 115 teilnehmen, zwei haben abgesagt. Dekan – also ranghöchter Kardinal, primus inter pares – ist Kardinal Angelo Sodano, er wird die Generalkongregationen vor dem eigentlichen Konklave leiten. Da er selber aber über das Wahlalter hinaus ist, wird das Konklave von Kardinal Giovanni Battista Re geleitet werden. Die größte Aufmerksamkeit erfährt der Kardinalprotodiakon, Jean-Louis Tauran: Er tritt nach der Wahl auf den Balkon und verkündet “Habemus Papam”.

 

Deutschsprachige Kardinäle

Am kommenden Konklave werden acht deutschsprachige Kardinäle teilnehmen: Kardinal Paul Josef Cordes, der emeritierte Präsident des Päpstlichen Rates Cor Unum, Kardinal Walter Kasper, der älteste Teilnehmer und emeritierte Präsident des Päpstlichen Einheitsrates, Kardinal Kurt Koch, Nachfolger Kaspers als Präsident des Einheitsrates, Kardinal Karl Lehman, Bischof von Mainz und ehemaliger Vorsitzender der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising, Kardinal Joachim Meisner, Erzbischof von Köln, Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien und schließlich der drittjüngste, Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Berlin.

Kategorien Allgemein, Benedikt XVI., Rom, VatikanSchlagwörter Information, Kardinal, Kardinäle, Konklave, Papstwahl, Radio Vatikan, Sedisvakanz, Sistinische Kapelle, Teilnehmer, Universi Dominici Gregis, Verfahren, weißer Rauch1 Kommentar zu Informationen zu Sedisvakanz, Konklave und Papstwahl

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